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Verfasst am: 22.08.05, 11:45 Titel: Schönheitsreperaturen bei schönen Türen nötig?
Wenn jemand in einer Wohnung 5 Jahre wohnte (Erstbezug), muß er dann auf jeden Fall bei Auszug die bei Einzug neu eingebauten Holztüren neu (klar)lackieren, obwohl absolut *keine* Abnutzungserscheinungen vorhanden sind?
Ein befreundeter Maler, sowie ein befreundeter Schreiner würden (falls dies ein realer Fall wäre ) noch bemerken, daß eine neue Lackierung von Hand auf jeden Fall nicht so perfekt wäre, wie die momentane Lackierung des Herstellers.
Grundsätzlich muß der M die Schönheitsreparaturen erbringen, dazu gehören auch die Türen. Weist er nach, dass dies unnötig oder sogar kontraproduktiv ist, muß er es nicht. Aber er trägt dafür bei einem Streit die Beweislast.
Was heißt in diesem Falle Beweislast? Müsste man einen Gutachter beauftragen? Und welche Art Gutachter müsste vom Vermieter akzeptiert werden. Ein Malermeister z.B.?
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