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folgendes Problem: Ich habe in einer Großstadt zum kommenden Monat eine Wohnung gemietet, allerdings zunächst ersteinmal befristet, da der jetzige Mieter für 1 Jahr ins Ausland geht. Da er nicht alle Möbel in einem separaten Keller unterbringen möchte, wegen der Feuchtigkeit, möchte er 2 Möbelstücke in dieser Wohnung hinterlassen und dafür einen Pfand, ca. 300 Euro. Ist das rechtens? Ich habe ihm angeboten, seine Möbel zusammen mit ihm in den Keller zutragen, ansonsten könnten wir schriftlich feshalten, dass seine Möbel nach Rückkehr in demselben Zustand in seinen Besitz wieder übergehen. Er weigert sich, und besteht auf den Pfand.
Außerdem solle ich die Miete an die Vermieterin, die Mietkaution aber an ihn, auf ein separates Konto, mit seinem Namen, überweisen.
Ist das rechtens?
Über schnelle Tipps wäre ich sehr dankbar
Mit freundl. Gruß
Das sind frei vereinbare Regelungen.
Wenn er Pfand will, dann kann er das verlangen. Und wenn er die Möbel nicht im Keller will, kann er sie mitvermieten. Du musst die Wohnung ja nicht mieten
Die Mietzahlung an die Vermieterin ist klar. Ebenos klar ist, dass die Kaution an ihn gezahlt werden muss, da er ja wohl Kaution an die Vermieterin geleistet hat.
Allerdings würde ich Kautionen immer nur auf sog. Kautionssparbüchern hinterlegen die Passwortgesdchützt sind. Jede Bank kann dazu Auskunft geben. _________________ Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)
Die Sklaverei lässt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt. (Ernst Jünger)
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