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Ich habe eine möglicherweise dumm erscheinende Frage:
Wann endet juristisch gesehen eine "binnen drei Monats" Frist ab dem 13.06.05.
Ist es der 13.09.05 oder werden vier Wochen als ein Monat gerechnet. Wie verhält es sich mit Feiertagen?
Bitte um Aufklärung. Vielen Dank im Voraus.
Worauf bezieht sich diese Frist?
Im Mietrecht gibt es nur Kalendermonate.
4 Wochen = 1 Monat fällt schon mal ganz aus, da 1 Monat 4,3 Wochen hat.
Drei Monate haben somit 13 Wochen.
Mit ordentlicher Kündigung nach §573c BGB könnte bis einschließlich 03.09.2005 zum 30.11.2005 gekündigt werden. Das ist die reguläre 3-Monats-Frist. Wenn aus anderen Gründen mit "Frist von 3 Monaten" gekündigt werden kann, dann wäre eine Kündigung vom 13.06.2005, denke ich, zum 13.09.2005. Weitere Infos dazu §§187-193 BGB. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Die Frist bezieht sich auf eine Klagebegründung bei einer Verwaltungsangelegenheit, hat mit Mietrecht absolut nichts zu tun. Jedoch habe ich gedacht, dass es besser wäre in dem Forum nachzufragen, bei dem die größte Beteiligung vorherrscht, denn es handelt sich ja nur um eine Deutung einer juristischen Formulierung.
Ich kann mit den Antworten was anfangen und bedanke mich herzlich bei Karsten und flo 2.
Danke
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