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Verfasst am: 28.08.05, 23:55 Titel: Eintritt in die Wohnung
Kann mir vielleicht jemand sagen in welchen Faellen der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung eintreten darf? Und darf der Vermieter einer weiteren Partei den Eintritt gestatten?
Und sind staatlich subventionierte Einrichtungen gleichermassen zu betrachten?
Der Mieter hat das Hausrecht über den Mietvertrag erlangt.
Ist der Mieter abwesend, darf der VM sich nur Zutritt bei "Gefahr in Verzug" verschaffen. z.B. bei Wasserrohrbruch und Ähnlichem um höhere Schäden abzuwenden _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Der Mieter hat das Hausrecht über den Mietvertrag erlangt.
Ist der Mieter abwesend, darf der VM sich nur Zutritt bei "Gefahr in Verzug" verschaffen. z.B. bei Wasserrohrbruch und Ähnlichem um höhere Schäden abzuwenden _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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