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hab letztens meine heizkostenabrechnung erhalten vom 01.06.2004-31.12.2004 und soll jetzt 215,-€ nachzahlen. bei mir wurden aber erst am 02.03.2005 die zähler abgelesen und dieser stand steht auch auf der abrechnung für den 31.12.04. ist das so io oder kann ich dagegen wiederspruch beim vermieter einlegen?
Auf den meisten Heizungsmessgeräten sind zwei Werte ablesbar. Einmal der vom Zeitpunkt der tatsächlichen Ablesung und einmal der Stichtagswert. Der ist auf den 31.12. des Jahres eingestellt. Daher ist es egal, wann abgelesen wird. Zur Berechnung wird dieser Stichtagswert herangezogen.
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