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Waserschaden-Was zahlt die Versicherung?

 
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:10    Titel: Waserschaden-Was zahlt die Versicherung? Antworten mit Zitat

Ein Nachbar eine Etage höher hat einen Wasserschaden verursacht. Schaden: Decke, Tapeten alle Wände. Gebäudeversicherung kommt für den Schaden auf. Es war bereits jemand in der Schadenswohnung und hat alles ausgemessen und sich die Kontonummer notiert.
Was bezahlt die Versicherung? Nur etwa die Materialkotsen wie Tapeten, Wandfarbe, Kleister etc.? Werden auch die Arbeitsstunden bezahlt? Wenn jemand beauftragt wird (Firma oder Bekannter) muss dieser ja auch bezahlt werden.

Danke!

LG
WBine
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo WBine,

es besteht Anspruch auf die kompletten Schadenbeseitigungskosten, also Material und Arbeitslohn. Wer die Arbeiten selbst durchführt, kann fiktive Arbeitslöhne geltend machen; so ca. 10 EUR pro Stunde gelten als angemessen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

LG
WBine
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WBine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudeversicherung bzw. der Vermiter teilt nun aber mit, dass diese(r) bei Selbstdurchführung der Schadenbeseitigung nur für Material (Tapete und Farbe) aufkommt nicht jedoch für den fiktiven Arbeitslohn. Kann man denn nicht auf den fiktiven Arbeitslohn bestehen? Eine vom Vermieter beauftragte Firma würde doch viel mehr kosten?

LG
WBine
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.08.05, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

das sagt bestimmt der vermieter, nicht die gebäudeversicherung Winken

ansonsten lassen sie sich das mal schriftlich von der versicherung geben
_________________
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