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Verfasst am: 24.08.05, 10:10 Titel: Waserschaden-Was zahlt die Versicherung?
Ein Nachbar eine Etage höher hat einen Wasserschaden verursacht. Schaden: Decke, Tapeten alle Wände. Gebäudeversicherung kommt für den Schaden auf. Es war bereits jemand in der Schadenswohnung und hat alles ausgemessen und sich die Kontonummer notiert.
Was bezahlt die Versicherung? Nur etwa die Materialkotsen wie Tapeten, Wandfarbe, Kleister etc.? Werden auch die Arbeitsstunden bezahlt? Wenn jemand beauftragt wird (Firma oder Bekannter) muss dieser ja auch bezahlt werden.
es besteht Anspruch auf die kompletten Schadenbeseitigungskosten, also Material und Arbeitslohn. Wer die Arbeiten selbst durchführt, kann fiktive Arbeitslöhne geltend machen; so ca. 10 EUR pro Stunde gelten als angemessen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die Gebäudeversicherung bzw. der Vermiter teilt nun aber mit, dass diese(r) bei Selbstdurchführung der Schadenbeseitigung nur für Material (Tapete und Farbe) aufkommt nicht jedoch für den fiktiven Arbeitslohn. Kann man denn nicht auf den fiktiven Arbeitslohn bestehen? Eine vom Vermieter beauftragte Firma würde doch viel mehr kosten?
das sagt bestimmt der vermieter, nicht die gebäudeversicherung
ansonsten lassen sie sich das mal schriftlich von der versicherung geben _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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