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Wasserschaden

 
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Seb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 10:55    Titel: Wasserschaden Antworten mit Zitat

Ich habe folgende Frage...

bei mir ist in der Nacht die Wasserleitung unter dem Waschbecken im Badezimmer geplatzt und das Wasser ist die ganze Nacht gelaufen - habe den Schaden erst am morgen beim Aufstehen gemerkt, da ich auf einmal nasse Füsse hatte. Da ich im "Souterrain " wohne gibt es keinen unter mir der davon betroffen ist. Das Wasser ist durch die Gesamte Wohnung geflossen. Haben das Wasser erstmal in eigenregie ausd er Wohnung gaschafft.
Ich bzw. ein Verwandter hat vor ungefähr nem halben Jahr den Wasserhahn samt der flexieblen Leitung ausgetauscht. Heute waren die Vermieter mit ihrer Versichung da, die sich den Schaden anschauen wollten, da die bestellten Handwerker anscheinend einen zu hohen Kostenvoranschlag gemacht haben (Estrich trocken legen, Schimmel an den Wänden bekämpfen, dazu erstmal alles aufstemmen, und so weiter). Dabei fragte der Versicherungsmitarbeiter wer denn den Wasserhahn angebracht hätte...meine Freundin hat gesagt, das es ihr Vater war. Kann die versicherung jetzt irgenwelche Regressforderungen stellen? Immerhin ist ja der Schlauch geplatzt und dafür kann ja keiner was (Ist zwar ein Billigangebot aus dem Baumarkt gewesen, aber ich gehe doch davon aus, das der dennoch hält). Und zahlt meine Haftpflicht für die Schäden, wie zum Beispiel aufgequollene Schränke,etc..
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

schäden am eigenen hausrat zahtl die hausratversicherung

die schäden am gebäude werden i.d.r. erstmal durch eine gebäude-leitungswasserversicherung reguliert (sofern vorhanden...)

diese wird dann prüfen, ob ein regress möglich ist. um die regressansprüche kann sich wiederrum die private haftpflichtversicherung des vaters kümmern...
_________________
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