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Verfasst am: 30.08.05, 19:09 Titel: Tod des Mitmieters
Die Geschwister A und B bewohnen als WG eine Mietwohnung. Beide sind Hauptmieter.
B zieht irgendwann aus und gründet eine Familie. A bleibt in der ehemals gemeinsamen Wohnung und trägt von nun an alle Unkosten etc. allein. Am Mietvertrag wird nichts geändert (ist nicht nötig, da es nie irgendwelche Streitigkeiten darüber gibt).
Nun erkrankt B lebensbedrohlich. Was wird mit dem Mietvertrag, wenn er stirbt?
Ist A dann alleiniger Hauptmieter? Oder haben auf einmal die Kinder von B (als seine Erben) irgendwelche Rechte / Pflichten bzgl. der Mietwohnung?
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