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Tod des Mitmieters

 
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Tanja7
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 19:09    Titel: Tod des Mitmieters Antworten mit Zitat

Die Geschwister A und B bewohnen als WG eine Mietwohnung. Beide sind Hauptmieter.

B zieht irgendwann aus und gründet eine Familie. A bleibt in der ehemals gemeinsamen Wohnung und trägt von nun an alle Unkosten etc. allein. Am Mietvertrag wird nichts geändert (ist nicht nötig, da es nie irgendwelche Streitigkeiten darüber gibt).

Nun erkrankt B lebensbedrohlich. Was wird mit dem Mietvertrag, wenn er stirbt?

Ist A dann alleiniger Hauptmieter? Oder haben auf einmal die Kinder von B (als seine Erben) irgendwelche Rechte / Pflichten bzgl. der Mietwohnung?

Gruß
Tanja
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

B ist immer noch Mieter. Also stellt sich hier nicht die Frage , ob die Erben von A in den Mietvertrag einsteigen.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie den § 563 a BGB, Text gibts unter

http://www.dejure.org
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