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dine17 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.08.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 30.08.05, 14:14 Titel: Unfall mit dem Pferd |
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| Bei einem Ausritt hat sich ein von mir geliehenes Pferd an der Fessel so schwer verletzt, dass es operiert werden musste. Die Kosten für den Klinikaufenthalt betragen über 700,- Euro. Die Verletzung entstand wahrscheinlich durch eine Scherbe, die auf dem Weg lag. Übernimmt meine private Haftpflicht diesen Schaden? |
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Gast
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 31.08.05, 06:49 Titel: |
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hallo dine,
da schafft ein Blick in dei Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Klarheit:
dort heißt es "versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (...) als Reiter bei Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken; Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sind nicht versichert..."
Der Schaden am Pferd selbst fällt also nicht in den Deckungsbereich der PHV.
Aber fraglich ist, ob du als Reiter für den Schaden haften musst. Haftung besteht grundsätzlich nur bei Verschulden; und ob hier Verschulden vorliegt, müsste erst noch geklärt werden. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 31.08.05, 12:01 Titel: Re: Unfall mit dem Pferd |
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| dine17 hat folgendes geschrieben:: | | ... ein von mir geliehenes Pferd... |
Geliehene Dinge sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Trifft den Reiter ein Verschulden am Unfall, muss er aus eigener Tasche dafür zahlen. Das Verschulden müsste ihm dafür allerdings nachgewiesen werden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 09.09.05, 13:56 Titel: Re: Unfall mit dem Pferd |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: | | Geliehene Dinge sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Muß ich dich leider korrigieren. Es gibt für die PHV besondere Deckungskonzepte, bei denen auch geliehene Sachen, in der Regel mit SB 150,00, mitversichert sind.
In allen anderen Punkten gebe ich dir vollkommen recht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 10.09.05, 09:35 Titel: |
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ja, aber das sind doch eher -noch- die ausnahmen...
ausserdem ist es schon richtig: grundsätzlich} ist die leihe ausgeschlossen (in den AHB - dieser ausschluß ist in allen AHB vorhanden) und wenn dann eben durch deckungserweiterung in den BBR wieder mitversichert.
und dann oft mit SB, und/oder mit niedirgen höchstentschädigungsgrenzen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 10.09.05, 11:18 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | ja, aber das sind doch eher -noch- die ausnahmen... |
Leider noch die Ausnahmen, aber das zeichnet halt eine gute PHV aus. Und das ganze für einen Beitrag von unter 70,00 Euro. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 10.09.05, 12:00 Titel: |
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| Eifeler hat folgendes geschrieben:: |
Leider noch die Ausnahmen, aber das zeichnet halt eine gute PHV aus. Und das ganze für einen Beitrag von unter 70,00 Euro. |
Das riecht jetzt aber sehr nach Werbung. Das wollen wir in diesem Forum doch unterlassen, oder?
Außerdem, selbst wenn Schäden an gemieteten/geliehenen Sachen (oder Tieren) mitversichert sind: ich weiß immer noch nicht, worin im vorliegenden Fall das Verschulden der Reiterin liegen sollte. Und Verschulden bleibt ja in jedem Fall Voraussetzung für Schadenersatzverpflichtung, oder? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 10.09.05, 13:44 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | Das riecht jetzt aber sehr nach Werbung. Das wollen wir in diesem Forum doch unterlassen, oder? |
Kann keine Rede davon aus. Sonst hätte ich auch Ross und Reiter genannt. Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass man für solche Zusatzabsicherungen nicht unbedingt tief in die Tasche greifen muß.
Das ein Verschulden vorliegen muß, habe ich auch nie in Frage gestellt. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was hat die Verletzung hervorgerufen. Wahrscheinlich die Scherbe, vielleicht aber auch etwas anderes außerhalb des Reiterweges. |
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