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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 12:10 Titel: Mieterhöhung |
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Hallo Zusammen!
Eure Meinung ist gefragt
Die Wohnung ist 30 Jahre alt und das Bad/Toilette usw. auch.
Die Vermieterin macht ein neues Bad rein und legt die Kosten auf die Miete über.
Ist das ok bzw. erlaubt?
Viele Grüße, engelchenoder  |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 31.08.05, 12:27 Titel: |
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Hallo,
ja, dürfte so okay sein. Die Vermieterin kann 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
Gruß, Jade |
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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 12:38 Titel: |
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Danke Jade für die schnelle Antwort.
Hab ich das richtig verstanden?
Wenn das Bad ca. 12.000 Euro gekostet hat. Darf der Vermieter 110 Euro pro Monat mehr verlangen? A bissi viel. Hab wahrscheinlich jetzt was falsch verstanden, oder?
Muss der Vermieter dem Mieter die Rechnung zeigen?
Viele Grüße, engelchenoder  |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 31.08.05, 12:39 Titel: |
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Jade hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ja, dürfte so okay sein. Die Vermieterin kann 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.
Gruß, Jade |
Wie so oft dürfte auch hier die zutreffende Antwort sein: es kommt darauf an...
Wenn das Bad bisher nicht gefliest war, wäre die Verfliesung sicher als Modernisierung anzusehen. Dies halte ich allerdings bei einem Alter von 30 Jahren für unwahrscheinlich. Auch könnte man den Einbau zusätzlicher Einrichtungen wie z.B. Dusche oder Bidet als Modernisierung ansehen. Werden dagegen nur alte Teile gegen neue Teile ausgetauscht, kann man nicht von einer Modernisierung ausgehen. |
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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 12:46 Titel: |
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Oh je...jetzt wirds auch noch kompliziert
Also...das Bad war schon sehr alt und die Vermieterin hat beim Mietwechsel ein neues Bad rein machen lassen. Also neue Fliesen, Boden, Badewanne, Toilette, Dusche, Waschbecken usw. Alles was dazu gehört. Es wurde allerdings nichts "neues" dazugebaut...nur Vorhandenes erneuert.
Grüßle |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 31.08.05, 12:54 Titel: |
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engelchenoder hat folgendes geschrieben:: | Oh je...jetzt wirds auch noch kompliziert
Also...das Bad war schon sehr alt und die Vermieterin hat beim Mietwechsel ein neues Bad rein machen lassen. Also neue Fliesen, Boden, Badewanne, Toilette, Dusche, Waschbecken usw. Alles was dazu gehört. Es wurde allerdings nichts "neues" dazugebaut...nur Vorhandenes erneuert.
Grüßle |
Mir drängt sich die Vermutung auf, dass hier ein nicht existierendes Problem gelöst werden soll. Ich wage die Behauptung, dass mit dem neuen Mieter schlicht und einfach eine höhere Miete vereinbart wurde als mit dem vorherigen Mieter. Es liegt hier also keine Mieterhöhung vor und damit muss man auch nicht über die Rechtsgrundlage für eine Erhöhung nachdenken. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 12:58 Titel: |
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Unter Modernisierung fallen Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser, zur Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen. Werden lediglich ältere, aber noch funktionstüchtige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne das dadurch der Gebrauchswert der Wohnung (hier Bad) verbessert wird, liegt keine Modernisierung vor. (LG Hamburg WM 84, 217) |
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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 13:12 Titel: |
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An RM:
Nicht so ganz. Es ist so...Vermieter und Neumieter haben sich vorab mündlich auf die Mietkosten geeinigt. Allerdings hat sich die Vermieterin in der Zeit, als die Wohnung ca. 1 Monat frei stand, dazu entschlossen, daß Bad zu erneuern und die Miete zu erhöhen.
Ist das ok?
An Werner:
Nachdem es ja anscheinend keine Modernisierungskosten sind, darf trotzdem die Miete erhöht werden?
Vielen Dank und viele Grüße |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 31.08.05, 13:38 Titel: |
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Gibt es einen von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrag? Falls ja ist darin festgelegtre Betrag zu zahlen. Das Ganze hat absolut nichts mit Modernisierung zu tun. |
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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 13:55 Titel: |
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ok..gut! Das hab ich jetzt verstanden.
Die Vermieterin behauptet aber zusätzlich bei anderen Mietern, wenn sie eine neue Toilettenschüssel (die nach 30 Jahren wirklich mal erneuert werden muss) anschafft, dass sie dann auch nachträglich noch die Miete erhöhen kann. Ist das richtig? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 15:13 Titel: |
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engelchenoder hat folgendes geschrieben:: | An Werner:
Nachdem es ja anscheinend keine Modernisierungskosten sind, darf trotzdem die Miete erhöht werden?
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Klar doch, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ausgangs ginge es um Modernisierung? |
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engelchenoder Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.06.2005 Beiträge: 15
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Verfasst am: 31.08.05, 15:29 Titel: |
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Nicht so wie Sie Modernisierung definiert haben. Es wurde kein Vorteil wie z.B. weniger Wasserverbrauch usw. daraus gezogen. Das einzige was war...es wurde schöner
Also so wie ich das jetzt verstanden habe, können Vermieter Verschönerungen usw. durchführen und das dann an den Mieter abwälzen, oder?
Hmmm...
Muss man wohl akzeptieren!
Danke nochmal...Grüßle |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 31.08.05, 21:21 Titel: |
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engelchenoder hat folgendes geschrieben:: | Nicht so wie Sie Modernisierung definiert haben. Es wurde kein Vorteil wie z.B. weniger Wasserverbrauch usw. daraus gezogen. Das einzige was war...es wurde schöner
Also so wie ich das jetzt verstanden habe, können Vermieter Verschönerungen usw. durchführen und das dann an den Mieter abwälzen, oder?
Hmmm...
Muss man wohl akzeptieren!
Danke nochmal...Grüßle |
Ich denke hier wird was durcheinander gebracht.
Bei Modernisierung wie ja schon erklärt kann 11% der Kosten der Modernisierung auf die Jahresrohmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich aber wirklich um eine Modernisierung handeln.
Mieterhöhungsverlangen des Vermieters sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Dazu wurde hier auch schon viel geschrieben.
Auf Grund einer "Verschönerung" könnte bestenfalls die Miete angehoben werden, weil ein Kriterium bei Mieterhöhungsverlangen die Ausstattung neben anderen Merkmalen zutreffend sein kann.Aber wie geschrieben mal hier im Forum nachlesen. |
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