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Mieterhöhung

 
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:10    Titel: Mieterhöhung Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen! Sehr glücklich

Eure Meinung ist gefragt Winken

Die Wohnung ist 30 Jahre alt und das Bad/Toilette usw. auch. Geschockt
Die Vermieterin macht ein neues Bad rein und legt die Kosten auf die Miete über.
Ist das ok bzw. erlaubt?

Viele Grüße, engelchenoder Lachen
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, dürfte so okay sein. Die Vermieterin kann 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.

Gruß, Jade
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Jade für die schnelle Antwort. Sehr glücklich

Hab ich das richtig verstanden?

Wenn das Bad ca. 12.000 Euro gekostet hat. Darf der Vermieter 110 Euro pro Monat mehr verlangen? A bissi viel. Geschockt Hab wahrscheinlich jetzt was falsch verstanden, oder? Verlegen

Muss der Vermieter dem Mieter die Rechnung zeigen?

Viele Grüße, engelchenoder Smilie
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ja, dürfte so okay sein. Die Vermieterin kann 11% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen.

Gruß, Jade


Wie so oft dürfte auch hier die zutreffende Antwort sein: es kommt darauf an...

Wenn das Bad bisher nicht gefliest war, wäre die Verfliesung sicher als Modernisierung anzusehen. Dies halte ich allerdings bei einem Alter von 30 Jahren für unwahrscheinlich. Auch könnte man den Einbau zusätzlicher Einrichtungen wie z.B. Dusche oder Bidet als Modernisierung ansehen. Werden dagegen nur alte Teile gegen neue Teile ausgetauscht, kann man nicht von einer Modernisierung ausgehen.
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Oh je...jetzt wirds auch noch kompliziert Sehr glücklich

Also...das Bad war schon sehr alt und die Vermieterin hat beim Mietwechsel ein neues Bad rein machen lassen. Also neue Fliesen, Boden, Badewanne, Toilette, Dusche, Waschbecken usw. Alles was dazu gehört. Es wurde allerdings nichts "neues" dazugebaut...nur Vorhandenes erneuert.

Grüßle
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

engelchenoder hat folgendes geschrieben::
Oh je...jetzt wirds auch noch kompliziert Sehr glücklich

Also...das Bad war schon sehr alt und die Vermieterin hat beim Mietwechsel ein neues Bad rein machen lassen. Also neue Fliesen, Boden, Badewanne, Toilette, Dusche, Waschbecken usw. Alles was dazu gehört. Es wurde allerdings nichts "neues" dazugebaut...nur Vorhandenes erneuert.

Grüßle


Mir drängt sich die Vermutung auf, dass hier ein nicht existierendes Problem gelöst werden soll. Ich wage die Behauptung, dass mit dem neuen Mieter schlicht und einfach eine höhere Miete vereinbart wurde als mit dem vorherigen Mieter. Es liegt hier also keine Mieterhöhung vor und damit muss man auch nicht über die Rechtsgrundlage für eine Erhöhung nachdenken.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Modernisierung fallen Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser, zur Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen. Werden lediglich ältere, aber noch funktionstüchtige Ausstattungen durch neue ersetzt, ohne das dadurch der Gebrauchswert der Wohnung (hier Bad) verbessert wird, liegt keine Modernisierung vor. (LG Hamburg WM 84, 217)
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

An RM:
Nicht so ganz. Es ist so...Vermieter und Neumieter haben sich vorab mündlich auf die Mietkosten geeinigt. Allerdings hat sich die Vermieterin in der Zeit, als die Wohnung ca. 1 Monat frei stand, dazu entschlossen, daß Bad zu erneuern und die Miete zu erhöhen.
Ist das ok?

An Werner:
Nachdem es ja anscheinend keine Modernisierungskosten sind, darf trotzdem die Miete erhöht werden?

Vielen Dank und viele Grüße
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es einen von beiden Parteien unterschriebenen Mietvertrag? Falls ja ist darin festgelegtre Betrag zu zahlen. Das Ganze hat absolut nichts mit Modernisierung zu tun.
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

ok..gut! Das hab ich jetzt verstanden. Sehr glücklich

Die Vermieterin behauptet aber zusätzlich bei anderen Mietern, wenn sie eine neue Toilettenschüssel (die nach 30 Jahren wirklich mal erneuert werden muss) anschafft, dass sie dann auch nachträglich noch die Miete erhöhen kann. Ist das richtig?
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

engelchenoder hat folgendes geschrieben::
An Werner:
Nachdem es ja anscheinend keine Modernisierungskosten sind, darf trotzdem die Miete erhöht werden?



Klar doch, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ausgangs ginge es um Modernisierung?
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engelchenoder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht so wie Sie Modernisierung definiert haben. Es wurde kein Vorteil wie z.B. weniger Wasserverbrauch usw. daraus gezogen. Das einzige was war...es wurde schöner Lachen

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, können Vermieter Verschönerungen usw. durchführen und das dann an den Mieter abwälzen, oder?
Hmmm... Mit den Augen rollen
Muss man wohl akzeptieren!

Danke nochmal...Grüßle
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

engelchenoder hat folgendes geschrieben::
Nicht so wie Sie Modernisierung definiert haben. Es wurde kein Vorteil wie z.B. weniger Wasserverbrauch usw. daraus gezogen. Das einzige was war...es wurde schöner Lachen

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, können Vermieter Verschönerungen usw. durchführen und das dann an den Mieter abwälzen, oder?
Hmmm... Mit den Augen rollen
Muss man wohl akzeptieren!

Danke nochmal...Grüßle


Ich denke hier wird was durcheinander gebracht.
Bei Modernisierung wie ja schon erklärt kann 11% der Kosten der Modernisierung auf die Jahresrohmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich aber wirklich um eine Modernisierung handeln.
Mieterhöhungsverlangen des Vermieters sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich. Dazu wurde hier auch schon viel geschrieben.

Auf Grund einer "Verschönerung" könnte bestenfalls die Miete angehoben werden, weil ein Kriterium bei Mieterhöhungsverlangen die Ausstattung neben anderen Merkmalen zutreffend sein kann.Aber wie geschrieben mal hier im Forum nachlesen.
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