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Reuserücktritt: Risikoschwangerschaft = Krankheit?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.08.05, 20:41    Titel: Reuserücktritt: Risikoschwangerschaft = Krankheit? Antworten mit Zitat

Hallo,

wegen eine nach der Buchung festgestellten Schwangerschaft kann eine für November geplante Reise nach Namibia und Südafrika nicht angetreten werden.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung wurde abgeschlossen und er Eintritt des Versicherungsfalles gemeldet. Nun zahlt der Versicherung mit einem Abschlag von 20%, da bei Auslösung durch eine Krankheit dies in den AGB's so festgelegt ist.

Ist eine Schwangerschaft, die lediglich per Definition durch das Alter (>35) als Risikoschwangerschaft gewertet wird, versicherungstechnisch mit einer Krankheit gleichzusetzen?

Ist der Abzug von 20% des gesamten Reisepreises rechtens?

Danke,
Uli
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der abgeschlossen Reiseversicherung. Wenn dies dort so steht, ist es rechtsgültig.

Gruß
Peter
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.09.05, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Das Problem ist, dass die AGB hier nicht eindeutig ist. Sie sagt zum einen, daß bei einer Schwangerschaft ein Leistungsanspruch besteht.

In einem Paragraf steht widerum, dass wenn der Versicherungsfall durch eine Krankheit ausgelöst wird, ein Selbstbehalt von 20% zu leisten ist.

Die Frage ist also letzlich: ist eine Risikoschwangerschaft eine Krankheit?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

clubquarter hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist also letzlich: ist eine Risikoschwangerschaft eine Krankheit?


... kann ich dir nicht beantworten, denn eine schlüssige Erklärung muss dir die Versicherung in ihren Bedingungen nachweisen können.

--> Versicherung hat irgendwo die Erklärung: was ist eine Krankheit? oder Was ist eine Schwangerschaft? --> dann hat sie Recht

--> Versicherung kann das nicht schriftlich in ihren Bedingungen nachweisen, dann hat sie Pech und muss zahlen -->Anwalt notfalls einschalten

aber Bedingungen genau lesen und wenn ein Verweis auf weitere Paragraphen --> die zuerst noch nachlesen!

Gruß
Peter
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