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Kündigung der Untermieterin - Mietfortzahlung?

 
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JanaJ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 13:49    Titel: Kündigung der Untermieterin - Mietfortzahlung? Antworten mit Zitat

Hallo nochmal

Seit 2 Jahren teilt ich, Hauptmieter (HM) mir meine Whg mit einer Untermieterin (U).
Es besteht kein schriftlicher Mietvertrag.
Aber Mietzahlung und zur Verfügung stellen der Räumlichkeiten begründen einen mündlichen Mietvertrag.

IST DAS RICHTIG?

U hat am 27.08.05 einen Mietvertrag für eine andere Whg unterschrieben.
U zieht zum 01.09. dort ein.
HM wohne noch bis 01.10. in der alten Wohnung.
U weigert sich, mir ihren Mietanteil vom 01.09. - 01.10. zu zahlen.

WELCHE RECHTE HAT HM?

Vielen Dank!!

Grüße /jana
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spsln
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Borsdorf

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m. E. besteht hier ein mündlicher Mietvertrag. Dementsprechend stehen der Vermieterin (HM) gegenüber U als Mieterin alle Rechte zu, die auch bei einem schriftlichen MV bestünden. Die Miete September kann also ganz normal (Klage, Mahnbescheid) geltend gemacht werden.

Gruß,
Spsln
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit andere Vereinbarungen nicht bestehen, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auch für den Untermieter.
Bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters wäre eine Kündigung nach § 573c Abs. 3 also möglich spätesten am 15. eines Monats zum Monatsende.
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JanaJ
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

ok Danke
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