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Kaution schon bei Mietvertragsabschluß ?????

 
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Feechen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 20:09    Titel: Kaution schon bei Mietvertragsabschluß ????? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich wollte mal fragen ob es denn üblich ist das man schon bei Abschluß vom Mietvertrag die Kaution zahlen muss?!?!?!?! Wir wohnten bisher in nem Haus und mussten da keine Kaution hinterlegen. Einziehen tun wir in die neue Wohnung am 1.11.05. Nächste Woche sollen wir den Vertrag unterschreiben und schon die Hälfte der Kaution (1MM) bezahlen. Ist das rechtens? Und wenn man das Geld nicht gleich hat, ist es da nicht so der Fall das man die Kaution dann innerhalb von 3 Monaten begleichen kann???
Bitte schnell um Antwort.

LG und vielen Dank

Feechen
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Für Mietverhältnisse über Wohnraum, die nicht vom Mieterschutz ausgenommen sind, gilt:

§551 BGB hat folgendes geschrieben::
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Achtung: Die Kaution (bzw. erste Teilzahlung) ist (genau) zu Mietbeginn und nicht etwa am dritten Werktag des Monats oder so fällig. Das Verhältnis zum Vermieter wird im Übrigen meist nicht besser, wenn man auf solche Sachen besteht Winken
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Feechen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 20:59    Titel: ja schon klar Antworten mit Zitat

aber es geht doch auch irgendwo ums prinzip oder? ich kann doch auch net meine eigenen gesetze und regeln aufstellen wie ich will *am kopp kratz*
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber es geht doch auch irgendwo ums prinzip oder? ich kann doch auch net meine eigenen gesetze und regeln aufstellen wie ich will


Natürlich haben Sie Recht. Aber was machen Sie, wenn dann daran nächste Woche der Mietvertragsabschluss scheitert? Ich hoffe, Sie haben Ihre jetzige Wohnung nicht schon gekündigt!
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flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, ich hatte ganz übersehen, dass der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Verlegen
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Feechen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wir haben noch net gekündigt. Haben Zeit bis nächstes Jahr im August uns eine neue Wohnung zu suchen. Nur die wäre eben so super und für die Verhältnisse hier an der schweizer Grenze auch von der Miete her tragbar.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 23:01    Titel: Re: ja schon klar Antworten mit Zitat

Feechen hat folgendes geschrieben::
aber es geht doch auch irgendwo ums prinzip oder?


Wenn es dem Mieter schon vor Einzug vor allem ums Prinzip geht, wird es dem Vermieter bald auch immer ums Prinzip gehen - das wird ein gedeihliches Mietverhältnis werden ...

Gruß,
moro
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 06:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich versucht der Vermieter damit gleich zickige/besserwisserische/arme Mieter auszufiltern. Und vermutlich ist er schon mal angeschissen worden und darum jetzt doppelt vorsichtig.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich versucht der Vermieter damit gleich zickige/besserwisserische/arme Mieter auszufiltern. Und vermutlich ist er schon mal angeschissen worden und darum jetzt doppelt vorsichtig.

Dann sollte sich der Mieter besser einen anderen Vermieter suchen. Viele Vermieter loten schon gleich am Anfang aus, wie weit sie gehen können. Mieter, die über ihrer Rechte und Pflichten,. aber auch die des Vermieters gut informiert sind, sind oft nicht gerne gesehen.

Gruß, Jade
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divemaster2603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mietnomaden gibt es inzwischen genügend-solltest den Vermieter verstehen. Streit wegen derartiger Kleinigkeiten sollte das künftige Mietverhältnis nicht schon im Vorwege belasten.
Oder hast Du kein Vertrauen zu Deinem Vermieter?
Gruß
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Sandra71
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Recht hin oder her...was hast Du davon, wenn Du darauf bestehst?

Du kannst nochmal versuchen, mit dem Vermieter zu REDEN. Wenn er sich aber partout nicht darauf einlassen will, und Du die Wohnung gerne hättest, wirst Du wohl in den sauren Apfel beissen müssen, die Hälfte der Kaution zur Vertragsunterzeichnung mitzubringen....denn ein Recht, die Wohnung zu bekommen, gibt es nicht.
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