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Gartenarbeit auf Mieter umlegbar?

 
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divemaster2603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 16:07    Titel: Gartenarbeit auf Mieter umlegbar? Antworten mit Zitat

Unser Vermieter fordert das Schneiden einer riesigen Hecke.Mehr als 3 Meter hoch..
Im Mietvertrag steht die Klausel : Mieter übernimmt die Gartenpflege. Nun, Rasenmähen und allgemeine Sauberkeit ist meiner Meinung nach o.k. Aber kann der Vermieter wirklich das Schneiden der riesigen Hecke verlangen, zumal dafür auch keinerlei Geräte bereitgestellt wurden?
Danke für eure Meinung !!
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 17:48    Titel: Gartenhecke Antworten mit Zitat

Wäre der Garten Dein Eigentum würdest Du sie doch wohl auch schneiden oder ?
Wenn man einen Garten mietet und die Pflege übernimmt gehört das also dazu.
Alternativ könnte der Vermieter einen Gärtnerservice bestellen und Dir die Kosten in Rechnung stellen ? Dem muß man auch kein Werkzeug zur Verfügung stellen.
Wär Dir das lieber ? Dann bestell doch einfach selbst einen.
Eine elektrische Heckenschere gibts in jedem Baumarkt für ca. 30 EUR.
Eine entsprechende Leiter leiht man sich bei einem netten Nachbarn oder investiert nochmal 60 Eur für eine eigene. Kein Vergleich zu den Kosten eines Profis.
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divemaster2603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 17:54    Titel: Re: Gartenhecke Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Wäre der Garten Dein Eigentum würdest Du sie doch wohl auch schneiden oder ?
Wenn man einen Garten mietet und die Pflege übernimmt gehört das also dazu.
Alternativ könnte der Vermieter einen Gärtnerservice bestellen und Dir die Kosten in Rechnung stellen ? Dem muß man auch kein Werkzeug zur Verfügung stellen.
Wär Dir das lieber ? Dann bestell doch einfach selbst einen.
Eine elektrische Heckenschere gibts in jedem Baumarkt für ca. 30 EUR.
Eine entsprechende Leiter leiht man sich bei einem netten Nachbarn oder investiert nochmal 60 Eur für eine eigene. Kein Vergleich zu den Kosten eines Profis.


Wahrscheinlich bist Du Vermieter...!! Hätte gerne eine Meinung zur -Rechtlichen Seite- gehört.
Trotzdem, vielen Dank.
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divemaster2603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 17:54    Titel: Re: Gartenhecke Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich bist Du Vermieter...!! Hätte gerne eine Meinung zur -Rechtlichen Seite- gehört.
Trotzdem, vielen Dank.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso soll das Schneiden der Hecke nicht zur "Gartenpflege" gehören? (Wobei ich davon ausgehe, dass die Hecke im Garten steht oder den Garten begrenzt.)

Gruß,
moro
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

zum Thema "Gartenpflege" der folgende Link:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_9.htm

Gruß, Jade
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divemaster2603
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

[ Danke, Jade- das war sehr hilfreich.
Gruß
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ohne spezielle Absprachen sind mit Gartenarbeiten allerdings nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder das Umgraben von Beeten gemeint. Das Beschneiden der Bäume und Büsche sowie das Vertikutieren des Rasens fallen nicht darunter.


dürfte der vermieter die kosten des heckeschneidens denn auf die mieter umlegen?
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
...dürfte der vermieter die kosten des heckeschneidens denn auf die mieter umlegen?

Wenns im Mietvertrag vereinbart ist, ja.

Gruß, Jade
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