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Terror meines Mitmieters

 
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lafos171
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Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:42    Titel: Terror meines Mitmieters Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:

Habe mit meinem Freund Mietvertrag für eine Eigentumswohnung meiner Eltern unterschrieben.

Wir sind also beide im Mietvertrag angegeben.

Nun ist die Beziehung gescheitert, mein Ex terrorisiert mich und will nicht seine Möbel etc. aus der Wohnung holen. Er zahlt auch noch Miete.

Was kann man unternehmen.
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DIDDIRO
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 17:36    Titel: Deine Eltern Antworten mit Zitat

sollen Euch beiden kündigen und dann ggf. mit Dir erneut
einen Mietvertrag abschliessen.
Kann sich bis zur Räumungsklage ziehen, mindestens aber 3 Monate
_________________
nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, dass ihr beide M seid.

Dann könnt ihr die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen. Ist dein Ex dazu nicht bereit, mußt Du ihn vor Gericht auf Abgabe einer Kündigung verklagen. Bis dahin hast Du halt Pech.

Gründe für Deine Eltern, das Mietverhältnis zu kündigen, sehe ich nicht.
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lafos171
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Kündigungsgrund ist das Problem.

Wäre es möglich auf Eigenbedarf zu kündigen ?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich mir nicht vorstellen das Eigenbedarf bestehen könnte. Zumal ja die Tochter ja schon in der Wohnung wohnt. Die Eltern können ja schlecht kündigen um dem Sohn oder Tochter die Wohnung zu geben wenn se damit die andere Tochter aus der Wohnung werfen. Vorgeschobener Eigenbedarf dürfte sehr teuer werden für die Eltern.
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Betsy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte das gleiche Problem, nur daß ich mit dem Kerl auch noch verheiratet war.

Die Wohnung gehört meinen Eltern, wir standen beide im Mietvertrag. Meine Eltern konnten nicht kündigen - kein Kündigungsgrund. Und ich habe nicht wirklich eingesehen, warum ich mit 2 Kindern eine neue Wohnung suchen soll. Alleine hätte er die Miete sowieso nicht aufbringen können, und bezahlt hätte ihm das keine. Er war arbeitslos und die Wohnung ist 100qm groß. (Oh, er wollte, daß ich ihm das bezahle, aber das ist eine andere Geschichte.)

Ich habe vor Gericht auf Zuweisung der Ehewohnung geklagt. Nach einem Jahr (!!!!) habe ich den Prozess gewonnen.

Ob das auch bei unverheirateten Paaren gilt, weiß ich nicht. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Denn so oder so geht es um die Auflösung einer GbR.

Evtl. reicht es schon, wenn ein Anwalt einen netten Brief schreibt und ein paar Paragraphen darin unterbringt. Macht zumindest Eindruck Winken.

Viel Glück,
Betsy.
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