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Anmeldungsdatum: 14.08.2005 Beiträge: 207 Wohnort: ja
Verfasst am: 04.09.05, 17:36 Titel: Deine Eltern
sollen Euch beiden kündigen und dann ggf. mit Dir erneut
einen Mietvertrag abschliessen.
Kann sich bis zur Räumungsklage ziehen, mindestens aber 3 Monate _________________ nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
m.f.G. diddiro
Dann könnt ihr die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen. Ist dein Ex dazu nicht bereit, mußt Du ihn vor Gericht auf Abgabe einer Kündigung verklagen. Bis dahin hast Du halt Pech.
Gründe für Deine Eltern, das Mietverhältnis zu kündigen, sehe ich nicht.
Kann ich mir nicht vorstellen das Eigenbedarf bestehen könnte. Zumal ja die Tochter ja schon in der Wohnung wohnt. Die Eltern können ja schlecht kündigen um dem Sohn oder Tochter die Wohnung zu geben wenn se damit die andere Tochter aus der Wohnung werfen. Vorgeschobener Eigenbedarf dürfte sehr teuer werden für die Eltern.
Ich hatte das gleiche Problem, nur daß ich mit dem Kerl auch noch verheiratet war.
Die Wohnung gehört meinen Eltern, wir standen beide im Mietvertrag. Meine Eltern konnten nicht kündigen - kein Kündigungsgrund. Und ich habe nicht wirklich eingesehen, warum ich mit 2 Kindern eine neue Wohnung suchen soll. Alleine hätte er die Miete sowieso nicht aufbringen können, und bezahlt hätte ihm das keine. Er war arbeitslos und die Wohnung ist 100qm groß. (Oh, er wollte, daß ich ihm das bezahle, aber das ist eine andere Geschichte.)
Ich habe vor Gericht auf Zuweisung der Ehewohnung geklagt. Nach einem Jahr (!!!!) habe ich den Prozess gewonnen.
Ob das auch bei unverheirateten Paaren gilt, weiß ich nicht. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Denn so oder so geht es um die Auflösung einer GbR.
Evtl. reicht es schon, wenn ein Anwalt einen netten Brief schreibt und ein paar Paragraphen darin unterbringt. Macht zumindest Eindruck .
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