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Verfasst am: 05.09.05, 15:13 Titel: Recht auf Untervermietung?
Hallo zusammen,
hat man als Untermieter (hier in einer 2er WG) das Recht, sein Zimmer zwischen zu vermieten? Kann der Hauptmieter einer solchen WG seinem Untermieter verbieten, sein Zimmer für einen kurzen Zeitraum (hier 2 Monate) weiter zu vermieten?
Verbieten wird der Hauptmieter es wohl kaum können, aber effektiv verhindern schon. Weil er ja 3 Monate Bedenkzeit hat und dann erst entscheiden muss ob er der Untervermietung zustimmt oder nicht.
Richtig, allerdings kann bei Ablehnung der Untervermietung ausserordentlich mit 3 Monatsfrist gekündigt werden. Was hier aber wohl auch nicht gewollt ist.
Wenn man die Voraussetzungen des §549 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllt, kann man am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats kündigen, auch wenn das nicht im MV vereinbart ist. Vgl. §573c Abs. 3, 4 BGB. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Die Voraussetzungen des §549 Abs. 2 Nr. 2 BGB besagen, dass ein Teil des Wohnraums vom Vermieter selbst bewohnt werden muss. Werden die Voraussetzungen auch erfüllt, wenn hier der Sohn des Vermieters in einem (größeren) Teil der Wohnung wohnt?
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