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Spülmaschine defekt - Mieter oder Vermieter
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Annie2003
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Melanie,
so gesehen hast Dur recht. Es soll ja auch VM geben mit denen man reden kann, meiner gehört leider zu ner anderen Sorte. Böse
Mir wäre es auch lieber, wenn im Mietvertrag was dazu stehen würde, bei der nächsten Wohnung werde ich auch darauf bestehen.Genauso wie auf den Balkon, den er vor 2 Jahren, direkt nach unserem Einzug, anbringen wollte. Damals war er ja auch noch ganz nett.
Sorry, dass mit dem Knigge. Das nächste mal frag ich nur noch rein theoretisch nach solchen Sachen. Winken
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
Somit ist sie nicht Teil des Mietvertrags, da keine Miete dafür bezahlt wird.
Es ist dann so wie wenn ich nem Nachbar meinen Rasenmäher ausborge...

Ich versteh Deine Logik nicht, was ist denn mit dem Rasenmäher den Du Deinem Nachbarn ausborgst? Wenn der 10 Jahre alt ist und der Motor den Geist aufgibt während der Nachbar gerade seinen Rasen mäht, dann bekommst Du den doch auch nicht von ihm ersetzt....
Ich denke es ist klar, dass wir hier nicht von vorsätzlichen Schäden sondern von altersbedingten Abnutzungsschäden reden
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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Annie2003
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spüler ist knapp 6 Jahre alt, mein Vater, der diese Dinger beruflich verkauft, meinte, dass das ein ganz normales Alter für diesen Typ ist. Aber mein Vermieter wird dann sagen, hätte ich die Maschine nur ein Mal die Woche angeschaltet, wäre sie noch ganz. Wobei er natürlich wieder mal recht hat, aber dann wäre der Sinn einer Spülmaschine verfehlt oder? Winken
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Annie2003
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spüler ist knapp 6 Jahre alt, mein Vater, der diese Dinger beruflich verkauft, meinte, dass das ein ganz normales Alter für diesen Typ ist. Aber mein Vermieter wird dann sagen, hätte ich die Maschine nur ein Mal die Woche angeschaltet, wäre sie noch ganz. Wobei er natürlich wieder mal recht hat, aber dann wäre der Sinn einer Spülmaschine verfehlt oder? Winken
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich versteh Deine Logik nicht, was ist denn mit dem Rasenmäher den Du Deinem Nachbarn ausborgst? Wenn der 10 Jahre alt ist und der Motor den Geist aufgibt während der Nachbar gerade seinen Rasen mäht, dann bekommst Du den doch auch nicht von ihm ersetzt....
Ich denke es ist klar, dass wir hier nicht von vorsätzlichen Schäden sondern von altersbedingten Abnutzungsschäden

und ich verstehe die Frage nicht!
Der Mieter bekommt von mir lediglich kein neues Gerät gekauft!
Sein neu ersetztes kann er bei Auszug mitnehmen...
Das schrieb ich doch!
Zitat:
wenn nun z.B. die Spülmaschine den Geist aufgibt muß der Mieter sich ne Neue kaufen.....kann sie dann aber nach Mietende auch mitnehmen (es sei denn wir kaufen sie ihm dann ab....)

Deshalb verstehe ich Deine Logik Wenn der 10 Jahre alt ist und der Motor den Geist aufgibt während der Nachbar gerade seinen Rasen mäht, dann bekommst Du den doch auch nicht von ihm ersetzt.... nicht!
Davon schrieb ich doch garnix das ICH das ersetzt haben will!
Ich ersetzte lediglich dem Mieter nix....
Schreib ich chinesisch?
Winken
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manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....


Zuletzt bearbeitet von Melanie am 05.09.05, 16:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

noch mal zum, mitschreiben:
Der Mieter bekommt die Küche unentgeldlich zur Nutzung, sie gehört nicht zur Mietsache.
Er bekommt sie quasi geborgt.
Wenn z:B. der Ofen den Geist aufgibt kaufe ich keinen Neuen.....bin ich ja nicht verpflichtet dazu da keine Mietsache....
Deshlab muß Mieter neuen kaufen oder reparieren lassen.....wärend der Mietzeit...
Bei Auszug darf der Mieter dann einen eventuell neu gekauften Herd mitnehmen....es sei denn ich möchte ihn ihm abkaufen...
Der Mieter darf dann also eine Küche ohne Herd zurückgeben....
Was ist daran so schwer zu verstehen?
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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

achja....und Hintergrund des Ganzen ist:
Ein neuer Herd/Spülmaschine/Kühlschrank kostet mich wenn es nach und nach kaputt geht je MINDESTENS ca. 500€.....also wenn ich alles irgendwann mal ersetzen muß zahl ich mindestens 1500€....hab aber immer noch ne alte Küche (Korpus) da stehen.....
Da mach ich es lieber so.....die Mieter nehmen sich ihren ersetzten Kram mit....und ich kauf dann liener ne NEUE Küche mit Geräten für 1500-2000€!
Rentiert sich doch eher als wenn ich ständig an Einbaugeräten rumrepariere bzw. nachkaufe...
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Annie2003
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, jetzt haben es alle verstanden.
Trotzdem bleibt der Fakt, auch wenn man sich noch so gut versteht beim Einzug, sowas kann sich schnell ändern, deswegen lass ich vom nächsten Vermieter ALLES schriftlich geben. Wiedermal was dazu gelernt. Cool
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Annie2003
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, jetzt haben es alle verstanden.
Trotzdem bleibt der Fakt, auch wenn man sich noch so gut versteht beim Einzug, sowas kann sich schnell ändern, deswegen lass ich vom nächsten Vermieter ALLES schriftlich geben. Wiedermal was dazu gelernt. Cool
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie, das hab ich ja schon lange kapiert, ich bezog mich auch lediglich auf den Satz "Es ist dann so wie wenn ich nem Nachbar meinen Rasenmäher ausborge..." Ich sehe da den Zusammenhang zu dem geschilderten Fall nicht. Wenn der Rasenmäher kaputt geht bekommst Du ihn genau in dem Zustand zurück.
Is' aber auch egal, das eigenliche Thema ist ja geklärt und ich stimme Dir zu, mit den Klauseln im MV kommst Du selbstverständlich durch.
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