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Reinigung und Pflege der Wohnung, was gehört dazu?
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baran
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:49    Titel: Reinigung und Pflege der Wohnung, was gehört dazu? Antworten mit Zitat

Hallo Forumsleser,

ich möchte wissen, ob ein Mieter verpflichtet werden kann, regelmässig die Terassenplatten hochzuheben und darunter zu reinigen. Und was ist mit der Vollglasdusche. Darf muss sie von Kalkrückständen befreit werden bei Ende der Mietzeit, wenn man nicht mit Fensterschaber die Tropfen immer gleich weggewischt hat.
Was ist, wenn nichts darüber im Mietvertrag steht?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter kann seinem Mieter nicht die Putzgewohnheiten vorschreiben, ausser bei der Reinigung des Hausflurs.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 18:54    Titel: Re: Reinigung und Pflege der Wohnung, was gehört dazu? Antworten mit Zitat

baran hat folgendes geschrieben::
....ich möchte wissen, ob ein Mieter verpflichtet werden kann, regelmässig die Terassenplatten hochzuheben und darunter zu reinigen. ?....

Ja klar - und die Steckdosen müssen wöchentlich von innen gereinigt werden. Außerdem ist monatlich der Parkettboden zu entfernen um darunter Staub zu saugen.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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baran
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, bezüglich Terassenplatten war die Rede von einmal im Jahr, und bei der Dusche geht es um Endreinigung bei Auszug...
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Terrassenplatten zum Reinigen entfernen sicher nicht.

Eine Glasdusche regelmäßig zu reinigen und Kalkrückstände zu entfernen gehört zu den
übllichen Tätigkeiten schon um das Auftreten von Schimmel zu vermeiden.
Es ist daher zumutbar die Dusche nach der Benutzung mindestens mit einem Wischer zu trocknen. Das gehört zu den vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten.

Wäre es Ihre Dusche würden sie wahrscheinlich auch so denken.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Es ist daher zumutbar die Dusche nach der Benutzung mindestens mit einem Wischer zu trocknen. Das gehört zu den vertraglich vereinbarten Sorgfaltspflichten.


Das ist ja interessant, wo hast Du das denn her ???
Wenn das bei Dir vertraglich vereinbart wird, kommt ja Freude auf.

Ich würde mal sagen, wenn der Mieter z.B. 5 Jahre in der Wohnung keine Fenster putzt, macht der VM gar nichts.
_________________
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Susanne


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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 06:32    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Ich würde mal sagen, wenn der Mieter z.B. 5 Jahre in der Wohnung keine Fenster putzt, macht der VM gar nichts.


Das ist ein Irrtum. Jeder halbwegs klar denkende Vermieter würde den Mieter darauf ansprechen, da er die Befürchtung haben muß, das die ganze Wohnung verkommt. Außerdem wirkt das Haus dann abschreckend auf mögliche Nachmieter, was den Interessen des Vermieters grob zuwieder läuft.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung wegen Nicht-Fensterputzens will ich sehen... Cool
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Grüße
Susanne


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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich auch.
Und Menschen, die ihre Glasdusche täglich mit so einem Abzieher reinigen, konnte ich noch nie verstehen. Schließlich LEBE ich dort. Und dazu gehört auch der ein oder andere Wasserfleck Winken
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Ich auch.
Und Menschen, die ihre Glasdusche täglich mit so einem Abzieher reinigen, konnte ich noch nie verstehen. Schließlich LEBE ich dort. Und dazu gehört auch der ein oder andere Wasserfleck Winken


Aber der Vermieter soll dann die teure gläserne Duschabtrennung mit 5 Jahre alten Kalkresten selber wieder sauber kriegen? Ich würde da erst eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen und ggfs. eine neue Duschabtrennung kaufen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, dann gewöhnt er sich an die Preise.

Mal ganz davon abgesehen, dass es keine pflegeleichtere Duschabtrennung gibt als eine gläserne, die ich nach dem Duschen abziehe oder mit dem gebrauchten Handtuch abwische. Nach drei Jahren noch wie neu.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Immer so, wie's gerade passt.
Hier fragen Mieter an, ob sie nach 30 Jahren mal ein neues Bad bekommen, weil "Bahama beige" inzwischen schon 2 mal "in" war in dieser Zeit.
Immer wieder bekommen sie zu hören, dass sie nur Ersatz bekommen, wenn die Funktion eingeschränkt ist.
Bei der Duschabtrennung ist die Funktion auch nicht eingeschränkt !!!
Otto Normalmieter übergibt bei Auszug seine Wohnung sicher gut gereinigt, weil er sich ja sonst schämt, besonders, wenn bestimmt Ecken vergessen wurden.
Ich habe nach Einzug auch schon mal 2 Wochen mit Salzsäure an einer alten Toilettenschüssel herumexperimentiert, bis dann doch eine neue kam.
Allerdings sind die Putzgewohnheiten innerhalb der Wohnung definitiv Mietersache und nicht vom VM vorzuschreiben. Selbst unter "besenrein" bei Übergabe ist wirklich nur ausgesaugt oder ausgefegt zu verstehen. Wer dann dreckige Fenster als Mangel ins Übergabeprotokoll schreibt, zieht m.M.n. den Kürzeren.

Not born to clean...
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Susanne


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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Schickse hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Ich auch.
Und Menschen, die ihre Glasdusche täglich mit so einem Abzieher reinigen, konnte ich noch nie verstehen. Schließlich LEBE ich dort. Und dazu gehört auch der ein oder andere Wasserfleck Winken


Aber der Vermieter soll dann die teure gläserne Duschabtrennung mit 5 Jahre alten Kalkresten selber wieder sauber kriegen? Ich würde da erst eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen und ggfs. eine neue Duschabtrennung kaufen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, dann gewöhnt er sich an die Preise.

Mal ganz davon abgesehen, dass es keine pflegeleichtere Duschabtrennung gibt als eine gläserne, die ich nach dem Duschen abziehe oder mit dem gebrauchten Handtuch abwische. Nach drei Jahren noch wie neu.


Ähm...natürlich putze ich meine Dusche regelmäßig, von 5 Jahre alten Kalkresten kann also nicht die Rede sein. Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, wie Sie - wenn jemand schreibt, daß er es unnötig findet , jeden Morgen nach dem Duschen mit einem Abzieher drüberzugehen - daraus schließen, daß die Dusche niemals gereinigt wird.
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mieter haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Schimmelpilz im Duschbereich, wenn sich die Schimmelbildung als Folge des besonderen Nutzungsverhaltens des Mieters darstellt, weil dieser nach dem Duschen die regelmäßig mit Spritzwasser benetzten Fliesen nicht trocken wischt.

Landgericht Berlin Urteil v. 9. August 1999; Az: 61 S 510/98
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Mieter haben keinen Anspruch auf Beseitigung von Schimmelpilz im Duschbereich, wenn sich die Schimmelbildung als Folge des besonderen Nutzungsverhaltens des Mieters darstellt, weil dieser nach dem Duschen die regelmäßig mit Spritzwasser benetzten Fliesen nicht trocken wischt.

Landgericht Berlin Urteil v. 9. August 1999; Az: 61 S 510/98


Wow Geschockt
Ich behaupte allerdings, daß allein durch das nicht Abtrocknen der Fliesen nach dem Duschen kein Schimmel auftreten dürfte.
Ist mir persönlich auch noch nie passiert und ich kenne auch keinen vergleichbaren Fall.
Es kann doch nicht normal sein, daß ich meine Dusche nach dem duschen abtrocknen muß Lachen
(wobei es mir ja eigentlich nur um die Glaswände ging).
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Schickse hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
Ich auch.
Und Menschen, die ihre Glasdusche täglich mit so einem Abzieher reinigen, konnte ich noch nie verstehen. Schließlich LEBE ich dort. Und dazu gehört auch der ein oder andere Wasserfleck Winken


Aber der Vermieter soll dann die teure gläserne Duschabtrennung mit 5 Jahre alten Kalkresten selber wieder sauber kriegen? Ich würde da erst eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen und ggfs. eine neue Duschabtrennung kaufen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen, dann gewöhnt er sich an die Preise.

Mal ganz davon abgesehen, dass es keine pflegeleichtere Duschabtrennung gibt als eine gläserne, die ich nach dem Duschen abziehe oder mit dem gebrauchten Handtuch abwische. Nach drei Jahren noch wie neu.


Sicherlich kann der Vermieter nicht vorschreiben wann der Mieter in seiner Wohnung und was zu putzen hat. Allerdings Beschädigungen die sich daraus ableiten lassen hat dann der Mieter einzustehen.
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