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Berufsunfähigkeitsvresicherungen

 
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RobbiRobb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:32    Titel: Berufsunfähigkeitsvresicherungen Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt ja diese Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Die Versicherungsmakler erzählen viel, wenn der Tag lang ist.

Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die mir eine Rente zahlt, wenn ich meinen aktuell ausgeführten Beruf NICHT mehr ausüben kann und nicht darauf verweist, dass ich noch 2 andere gelernte Berufe habe, in denen ich arbeiten könnte.

Ich arbeite als Berufskraftfahrer (bin also immer der langsame Brummi vor Euch, wenn Ihr es eilig habt), gelernt habe ich Verkäufer als ich ganz jung war (Elternwunsch), dann nochmal Dreher. Ich habe im ersten Beruf nie gerabeitet, im anderen nur mal 3 Jahre, dann war Firma pleite. Habe meinen FS2 damals nach dem Bund irgendwie umschreiben lassen. Wir wollen es ja nicht hoffen, aber wenn denn doch mal ein schlimmer Unfall passiert und ich nimmer fahren kann.......

Auf welchen genauen Text muß ich da achten?

Ich steig bei diesen Anträgen/Verträgen nämlich nicht mehr durch.

RR
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Neutrale Hilfe kann man in solchen Fällen von den Verbraucherzentralen, vom Bund der Versicherten oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern erhalten.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:49    Titel: Re: Berufsunfähigkeitsvresicherungen Antworten mit Zitat

RobbiRobb hat folgendes geschrieben::
Auf welchen genauen Text muß ich da achten?


Ganz Wichtig: Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung muß mit drin sein.
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Neutrale Hilfe kann man in solchen Fällen von den Verbraucherzentralen, vom Bund der Versicherten oder von gerichtlich zugelassenen Versicherungsberatern erhalten.


Hier sollte man aber auch wissen, dass diese Institutionen meist nichts umsonst machen. Versicherungsberater stellen ihren Aufwand in Rechnung, der Bund der Versicherten fordert einen Mitgliedsbeitrag.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne keine Gesellschaft, die Ihren Fall so versichert, wie Sie es wollen. Die einfache Verweisung ist gang und gebe, d. h. man wird verwiesen auf gelernte oder ähnliche Berufe.

Die abstrakte Verweisung heißt lediglich, dass man in Berufe verwiesen werden kann, die nichts mit gelernten oder ausgeübten Berufen zu tun haben.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Die abstrakte Verweisung heißt lediglich, dass man in Berufe verwiesen werden kann, die nichts mit gelernten oder ausgeübten Berufen zu tun haben.


Richtige Definition: Bei der abstrakten Verweisung kann das Versicherungsunternehmen den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen. Dieser muss allerdings seiner Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entsprechen.

Da RR nicht auf den Beruf des Verkäufers oder Drehers verwiesen werden möchte, muß in seinem Fall der Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten sein.
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RobbiRobb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dank erstmal an die Antwortgeber.

Denke, dass das interessant ist, für alle, die das Glück haben einen Job zu haben und vielleicht noch mehr Glück einen zu haben, der ihnen Spass macht.

Zusatzfrage:
Gibt es bei diesen Versicherungen /der Versicherungsleistung auch Abstufungen bezüglich der möglichen Stunden, die man noch arbeiten könnte?
Ich meine damit - jemand kann nicht mehr volle 8 Stunden arbeiten, aber sehr wohl vielleicht 4/Tag - und was passiert, wenn man gar keinen Job für diese 4 Stunden findet? (Das mit den 4 Stunden soll jetzt fiktiv sein, können ja auch 5 oder 3 sein...)

RR
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ihrem Sinn nach eine Versicherung die verhindern soll, dass man bedingt durch die Tatsache nicht mehr voll in seinem Beruf arbeiten zu können sozial absteigt. Sie soll also den Minderverdienst ausgleichen.
Es kann einen also niemand daran hindern ein paar Stunden zu arbeiten, so man dazu noch in der glücklichen Lage ist.
Die Definition BU entspricht ja auch in der Regel den ...weniger als 50% (im entsprechenden Beruf)....

Gruss - fagus
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