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Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

 
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kigugu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 19:21    Titel: Wer bezahlt den Rechtsanwalt? Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechtslage in der folgenden Situation: Ein Fahrzeughalter A wird dadurch geschädigt, dass ein Fahrer B mit seinem LKW das geparkte Fahrzeug des A rammt. Ein Gutachter G stellt fest, dass der Schaden S ungefähr in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes W des beschädigten Fahrzeuges liegt, es ist also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Kann sich der Geschädigte A auf Kosten des Verursachers B bzw. dessen Versicherung V einen Rechtsanwalt R nehmen, um in seiner Situation das bestmögliche Ergebnis E zu erzielen?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Mir ist leider schon 2 mal jemand ins Auto gefahren. Der Schaden belief sich beide Male auf ca. 4.000 €.
In beiden Fällen hat die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten, die auf Grund des Unfalls benötigt wurde (auch wegen Schmerzensgeld) ohne Anstalten übernommen.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:48    Titel: Wer anleiert zahlt zuerst Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist der, der einen Anwalt beauftragt veranlaßt in Vorkasse zu treten. Ausgenommen hilfebedürftige Personen die staatl. unterstützt werden. Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:11    Titel: Re: Wer anleiert zahlt zuerst Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten.


ja, WENN der gegner auch geld hat! hat er kein geld, gilt wieder die vorkassegeschichte...
_________________
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SLash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:22    Titel: Re: Wer anleiert zahlt zuerst Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten.


ja, WENN der gegner auch geld hat! hat er kein geld, gilt wieder die vorkassegeschichte...

Was soll die Logik ?
Wenn er kein Geld hat, brauchst du auch nicht gegen ihn klagen, ergo erübrigt sich auch eine Vorkasse.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

soll nur ein hinweis sein, dass man selbst mit ner erfolgreichen klage noch keinen cent in der hand hält...weder zu einem verursachtem schaden noch zu anwalts- oder gerichtskosten. und ob einer geld hat oder nicht, weiß man vorher auch nicht immer.
_________________
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