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Verfasst am: 05.09.05, 19:21 Titel: Wer bezahlt den Rechtsanwalt?
Wie ist die Rechtslage in der folgenden Situation: Ein Fahrzeughalter A wird dadurch geschädigt, dass ein Fahrer B mit seinem LKW das geparkte Fahrzeug des A rammt. Ein Gutachter G stellt fest, dass der Schaden S ungefähr in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes W des beschädigten Fahrzeuges liegt, es ist also ein wirtschaftlicher Totalschaden. Kann sich der Geschädigte A auf Kosten des Verursachers B bzw. dessen Versicherung V einen Rechtsanwalt R nehmen, um in seiner Situation das bestmögliche Ergebnis E zu erzielen?
Mir ist leider schon 2 mal jemand ins Auto gefahren. Der Schaden belief sich beide Male auf ca. 4.000 €.
In beiden Fällen hat die gegnerische Versicherung unsere Anwaltskosten, die auf Grund des Unfalls benötigt wurde (auch wegen Schmerzensgeld) ohne Anstalten übernommen.
Verfasst am: 06.09.05, 11:48 Titel: Wer anleiert zahlt zuerst
Grundsätzlich ist der, der einen Anwalt beauftragt veranlaßt in Vorkasse zu treten. Ausgenommen hilfebedürftige Personen die staatl. unterstützt werden. Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Verfasst am: 06.09.05, 12:11 Titel: Re: Wer anleiert zahlt zuerst
SLash hat folgendes geschrieben::
Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten.
ja, WENN der gegner auch geld hat! hat er kein geld, gilt wieder die vorkassegeschichte... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Verfasst am: 06.09.05, 12:22 Titel: Re: Wer anleiert zahlt zuerst
talla hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Wird der Prozeß gewonnen, übernimmt der Gegner die Kosten.
ja, WENN der gegner auch geld hat! hat er kein geld, gilt wieder die vorkassegeschichte...
Was soll die Logik ?
Wenn er kein Geld hat, brauchst du auch nicht gegen ihn klagen, ergo erübrigt sich auch eine Vorkasse. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
soll nur ein hinweis sein, dass man selbst mit ner erfolgreichen klage noch keinen cent in der hand hält...weder zu einem verursachtem schaden noch zu anwalts- oder gerichtskosten. und ob einer geld hat oder nicht, weiß man vorher auch nicht immer. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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