Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückstand Kaution
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückstand Kaution

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
LightXL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 09:08    Titel: Rückstand Kaution Antworten mit Zitat

Person A vermietet eine Wohnung an Person B und vereinbart die Zahlung der Kaution in 3 Monatsraten. Person B hat in 3 Monaten keine Kaution bezahlt. Welche Möglichkeiten hat Person A nun an die Kaution zu kommen, beziehungsweise kann hier fristlos gekündigt werden, wie bei Mietrückständen?

Dankbar für jeden Hinweis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, fristlose Kündigung ist möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LightXL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant. Bei Immobilienscout24 habe ich folgende Aussage gefunden:
Zitat:
Erfüllt der Mieter die Leistung der Sicherheit nicht, kann der Vermieter auf Erfüllung klagen bzw. den Anspruch durch gerichtlichen Mahnbescheid geltend zu machen. Zur fristlosen Kündigung ist der Vermieter von Wohnraum grundsätzlich nicht berechtigt, da allein die Nichtzahlung der Kaution für den Vermieter nicht zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führt. Dagegen rechtfertigt bei gewerblichen Mietverhältnissen die Nichtzahlung der Kaution jedenfalls dann eine fristlose Kündigung, wenn die Zahlung mehrfach angemahnt wurde.


http://www.immobilienscout24.de/de/scoutmanager/helpdesk/recht/ratghagrmh01.jsp

Es handelt sich hirebei um Wohnraum, hatte ich nicht erwähnt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die wirklich interessante Frage wäre hier, welche Auffassung der Richter vertritt, in dessen Saal das Ganze irgendwann man verhandelt würde.

vor Gericht und auf hoher See...
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LightXL
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Mietrückstand scheint die Lage ja relativ eindeutig geklärt zu sein.

Bei Rückstand der Kaution gibt es also keine wirklich klare Linie, oder sehe ich das falsch?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nach §543 Abs. 3 BGB schon, da die nicht bezahlte Kaution die Verletzung der Pflicht aus dem MV darstellt, die vor der Kündigung der schriftl. Abmahnung mit erneuter Fristsetzung bedarf. Da bereits in 3 Raten gezahlt werden sollte, ist m.E. eine erneute Frist nicht nötig.

(3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.