Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darf Noch-Mieter mögl. Nachmieter über Mängel informieren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darf Noch-Mieter mögl. Nachmieter über Mängel informieren?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kernfrage ist doch, ob überhaupt ein Mangel vorliegt?

Holzfußboden in einem Altbau ist doch etwas ganz normales. Das es dadurch erheblich lauter ist als in einem Neubau (unter beachtung der akt. Bauvorschriften) ist doch wohl unstrittig.

Ich kann hier nur ein subjektives Mangelempfinden des Mieters erkennen(und auch nachvollziehen) jedoch liegt objektiv betrachtet kein Mangel vor.,
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein interessanter Aspekt, ob hier überhaupt ein Mangel vorliegt?!

Unterstellen wir mal, der Mieter habe die Wohnung mit "Teppich-Schall-Isolierung" in der Wohnung darüber angemietet. Trittschall nicht hörbar.

Unterstellen wir weiter, dass der Vermieter nach 3 Jahren bei einem Mieterwechsel in der oberen Wohnung den Teppich entfernen lässt. Infolge Holzdielen ohne Trittschalldämmung und Stroh in der Zwischendecke breitet sich nun jeder Schritt von oben deutlich hörbar nach unten aus. Am schlimmsten ist es ausgerechnet im Schlafzimmer.

Unterstellen wir weiter, dass der Trittschall so laut hörbar ist, dass jeglicher Nachmietinteressent nach allgemeiner Lebenserfahrung sofort die Flucht ergreifen wird, wenn sich während der Besichtigung im Raum über ihm einer der Ober-Mieter bewegt und man ihm zudem erklärt, dass just in den nächsten Monaten ein Kleinkind von seinem gottseidank nicht wegklagbaren Recht Gebrauch machen wird, laufen lernen zu lernen und unentwegt Dinge auf den Boden zu pfeffern.

Imho sogar ein wesentlicher Mangel.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Meine mich erinnern zu können, daß eine mangelnde Schallisolierung sehr wohl einen Mangel darstellt. Kann mich aber auch irren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Mieter dem Vermieter den Mangel anzeigt ohne daran eine Aufforderung zur Beseitigung des Mangels zu knüpfen, dürfte es keinen Stress geben. Dem VM ist vielleicht garnicht bewußt, wie sich das Entfernen des Teppichs auf die darunter befindliche Wohnung auswirkt.

Sollte der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht reagieren, kann der Mieter unbesorgt Mietinteressenten über die fehlende Trittschalldämmung informieren.

Gruß; Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Jade

Und warum darf der Mieter bei unterlassener Anzeige des Mangels den Nachmieter nicht über den Mangel informieren?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Max77, um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Der Mieter darf einen potentiellen Nachmieter über einen Mangel informieren, wer sollte ihn daran hindern?

Wenn der Mietinteressent dann wegen dieses Mangels die Wohnung nicht mietet, kann der Vermieter dem Mieter zum Vorwurf machen, dass er(VM) den Mangel hätte beseitigen können, wenn er davon gewusst hätte. Wie will der Mieter dann das Gegenteil beweisen. Im Extremfall kann der VM den Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn deshalb die Wohnung nicht vermietet werden kann.

In einem solchen Fall sollte der Mieter im eigenen Interesse gegenüber einem Wohungsinteressenten den Mund halten. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter von einem Wohnungsmangel Kenntnis hat und diesen nicht beseitigt.

Ich gebe hier nur meine Meinung wieder, die ja nicht unbedingt richtig sein muss.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.