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umfang mietsache

 
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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 21:46    Titel: umfang mietsache Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

bei einzug in eine mietwohnung wird ein mietvertrag von beiden parteien unterzeichnet. es gibt desweiteren ein übergabeprotokoll, dass aber nicht explizit im vertrag aufgeführt wird. es kommt in während der mietzeit zu einem mangel an einer im protokoll aufgeführten sache. der mieter weisst den vermieter auf den defekten gegenstand hin, mit der bitte hier eine reparatur zu veranlassen. dieser bitte kommt der vermieter nicht nach, mit der argumentation, diese spezielle sache sei nicht mit vermietet und sei privates eigentum des vermieters. ist diese argumentation korrekt? gehört nicht jeder gegenstand in der wohnung automatisch zur mietsache, wenn nicht im vorfeld ein ausschluss definiert wurde.

danke im voraus für sachkompetente antworten
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für einen Gegenstand handelt es sich denn? Wenn sie die Spielkonsole des Vermieters, die er in der Wohnung vergaß, versehentlich zerstörten, kann man da nix machen.
_________________
Silent leges inter arma
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justice10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

nein. es wurde nichts zerstört. es handelt sich um eine elektrische sonnenmarkise. an dieser ist der motor ausgefallen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das stellt allerdings ein Mangel der Mietsache dar. Der VM ist zur ordnungsgemäßen mitvertraglichen Herstellung verpflichtet.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich gehört die Markise zur vermieteten Sache. Ob sie im Vertrag drin steht oder nicht, ist egal. Entscheidend ist der Zustand bei Besichtigung bzw. Anmietung der Wohnung. Zu sagen, sie wäre zwar Eigentum des VM aber nicht mitvermietet, ist absoluter Quatsch.

Mangel schriftlich rügen und Reparatur einfordern.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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jajosch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung
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Silent leges inter arma
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