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bei einzug in eine mietwohnung wird ein mietvertrag von beiden parteien unterzeichnet. es gibt desweiteren ein übergabeprotokoll, dass aber nicht explizit im vertrag aufgeführt wird. es kommt in während der mietzeit zu einem mangel an einer im protokoll aufgeführten sache. der mieter weisst den vermieter auf den defekten gegenstand hin, mit der bitte hier eine reparatur zu veranlassen. dieser bitte kommt der vermieter nicht nach, mit der argumentation, diese spezielle sache sei nicht mit vermietet und sei privates eigentum des vermieters. ist diese argumentation korrekt? gehört nicht jeder gegenstand in der wohnung automatisch zur mietsache, wenn nicht im vorfeld ein ausschluss definiert wurde.
Um was für einen Gegenstand handelt es sich denn? Wenn sie die Spielkonsole des Vermieters, die er in der Wohnung vergaß, versehentlich zerstörten, kann man da nix machen. _________________ Silent leges inter arma
Selbstverständlich gehört die Markise zur vermieteten Sache. Ob sie im Vertrag drin steht oder nicht, ist egal. Entscheidend ist der Zustand bei Besichtigung bzw. Anmietung der Wohnung. Zu sagen, sie wäre zwar Eigentum des VM aber nicht mitvermietet, ist absoluter Quatsch.
Mangel schriftlich rügen und Reparatur einfordern. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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