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Verfasst am: 08.09.05, 16:39 Titel: Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten
Vielen Dank für die Antworten. Der Auszug war am 15.08.05, nun ist der Vermieter erstmal bis Mitte Oktober im Urlaub. Wann muss das Geld zurückgezahlt werden??
Ja der Auszug spielt keine Rolle, wichtig ist das Ende des Vertrages. Der VM hat generell 2 bis 6 Monate Zeit um die Kaution abzurechnen und zurück zu geben. Darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, behalten.
Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache zur Abrechnung der Kaution verpflichtet. Der Anspruch des Mieter ist jedoch erst eine angemessene Zeit nach der Räumung der Wohnung fällig, nämlich dann, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen überschaubar ist. Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt vom Einzelfall ab. Üblich ist eine Frist von 3 bis 6 Monaten (LG Berlin, ZMR 1994/XIV, OLG Celle, NJW 1985/1715), wobei jedoch jedenfalls ein angemessener Teil der Kautionsrückzahlung solange verweigert werden kann, bis die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter erstellt werden kann (OLG Celle, DWW 1988/41).
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