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Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten

 
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pattipiola
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 16:39    Titel: Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Der Auszug war am 15.08.05, nun ist der Vermieter erstmal bis Mitte Oktober im Urlaub. Wann muss das Geld zurückgezahlt werden??
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

bis zum 14.02.2006
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
bis zum 14.02.2006


Die Antwort ist in dieser Form mE nicht richtig.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja der Auszug spielt keine Rolle, wichtig ist das Ende des Vertrages. Der VM hat generell 2 bis 6 Monate Zeit um die Kaution abzurechnen und zurück zu geben. Darüber hinaus kann er noch einen Teil, in Höhe der zu erwartenden Nebenkostennachforderung, behalten.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache zur Abrechnung der Kaution verpflichtet. Der Anspruch des Mieter ist jedoch erst eine angemessene Zeit nach der Räumung der Wohnung fällig, nämlich dann, wenn dem Vermieter das Vorliegen und der Umfang seiner Gegenforderungen überschaubar ist. Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt vom Einzelfall ab. Üblich ist eine Frist von 3 bis 6 Monaten (LG Berlin, ZMR 1994/XIV, OLG Celle, NJW 1985/1715), wobei jedoch jedenfalls ein angemessener Teil der Kautionsrückzahlung solange verweigert werden kann, bis die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter erstellt werden kann (OLG Celle, DWW 1988/41).
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