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Blumenfee FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am: 08.09.05, 17:00 Titel: Teilzahlung Miet-und Nebenkosten |
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Mieter ZZZ hat laut Mietvertrag folgende monatliche Zahlungen zu leisten:
Nettokaltmiete 500,00 Euro
Nebenkostenvorauszhlg.: 200,00 Euro
Heizkostenvorauszhlg.: 150,00 Euro
Für Monat XXX werden insgesamt (nur) 700,00 Euro überwiesen.
Verwendungszweck laut Kontoauszug: Miete Fam. ZZZ
Wie darf/sollte ich diese Zahlung nun verbuchen?
500 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 0 € HK-vorausz. oder
150 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 150 € HK-vorausz. oder
????????? |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 08.09.05, 20:50 Titel: Re: Teilzahlung Miet-und Nebenkosten |
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Blumenfee hat folgendes geschrieben:: | Wie darf/sollte ich diese Zahlung nun verbuchen?
500 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 0 € HK-vorausz. oder
150 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 150 € HK-vorausz. oder
????????? |
Die zweite Variante ist richtig. |
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Max77 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 1300 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 08.09.05, 22:44 Titel: |
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Entscheidend ist doch, was der Verwendungszweck sein soll. Hier: Miete. Ich würde unter Miete sowohl Kaltmiete als auch NK und HK verstehen. Mein Vorschlag wäre deshalb:
Kaltmiete: 411, 76 €
NK: 164, 71 €
HK: 123, 53 € |
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hümuff Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 09.09.05, 08:15 Titel: |
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Frage an RM:
Habe ich richtig verstanden?
Der zu wenig gezahlte Betrag darf nur von der Kaltmiete abgezogen werden?
Warum? |
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Blumenfee FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am: 09.09.05, 08:53 Titel: |
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Habe noch einmal im Mietvertrag nachgesehen.
Dort steht folgendes:
"Zahlungen des Mieters, die ohne Zweckbestimmung erfolgen, sind in der
nachstehenden Tilgungsfolge zu verrechnen: Prozess- und Verzugskosten,
Kaution, Neben- und Betriebskosten, Mietzinsrückstand, laufende Miete."
Danach wäre, wie RM schreibt, die zweite Variante richtig. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 09.09.05, 08:57 Titel: |
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Die Variante von Max77 kann insofern zutreffen, wenn die bisherigen Überweisungen beim gleichen Verwendungszweck Miete ein Betrag von 850.-€ überwiesen wurden.
Wie wär es denn, einfach mal den Mieter zu fragen, was er denn nun meint und wo die restliche Kohle ist? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Blumenfee FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am: 09.09.05, 09:48 Titel: |
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@ Susanne,
nachdem der Mieter mit 5 Monatsmieten im Verzug war, habe ich bei der ARGE einen
Antrag auf Direcktüberweisung der Miete an mÃch gestellt, was auch gut geklappt hat.
Da mein Mieter aber nicht die volle Miete erstattet bekommt, habe ich eben auch nur eine
Teilzahlung erhalten.
Den Rest der "Kohle" darf ich wohl einklagen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 09.09.05, 15:31 Titel: |
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Ich kenn das, wir warten inwzischen auch auf 3 MM und die NK-Nachzahlung.
Wollen aber inzwischen mal mit dem Sohn klären ob es sich um Vorsatz handelt oder "nur" Altersdemenz...Aussicht, dass irgend ein Amt zahlt haben wir leider nicht. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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