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Teilzahlung Miet-und Nebenkosten

 
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Blumenfee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 17:00    Titel: Teilzahlung Miet-und Nebenkosten Antworten mit Zitat

Mieter ZZZ hat laut Mietvertrag folgende monatliche Zahlungen zu leisten:
Nettokaltmiete 500,00 Euro
Nebenkostenvorauszhlg.: 200,00 Euro
Heizkostenvorauszhlg.: 150,00 Euro

Für Monat XXX werden insgesamt (nur) 700,00 Euro überwiesen.
Verwendungszweck laut Kontoauszug: Miete Fam. ZZZ

Wie darf/sollte ich diese Zahlung nun verbuchen?
500 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 0 € HK-vorausz. oder
150 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 150 € HK-vorausz. oder
?????????
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 20:50    Titel: Re: Teilzahlung Miet-und Nebenkosten Antworten mit Zitat

Blumenfee hat folgendes geschrieben::
Wie darf/sollte ich diese Zahlung nun verbuchen?
500 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 0 € HK-vorausz. oder
150 € Kaltmiete + 200 € NK-vorausz. + 150 € HK-vorausz. oder
?????????


Die zweite Variante ist richtig.
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist doch, was der Verwendungszweck sein soll. Hier: Miete. Ich würde unter Miete sowohl Kaltmiete als auch NK und HK verstehen. Mein Vorschlag wäre deshalb:

Kaltmiete: 411, 76 €
NK: 164, 71 €
HK: 123, 53 €
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hümuff
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Frage an RM:

Habe ich richtig verstanden?

Der zu wenig gezahlte Betrag darf nur von der Kaltmiete abgezogen werden?

Verlegen

Warum?
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Blumenfee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Habe noch einmal im Mietvertrag nachgesehen.

Dort steht folgendes:
"Zahlungen des Mieters, die ohne Zweckbestimmung erfolgen, sind in der
nachstehenden Tilgungsfolge zu verrechnen: Prozess- und Verzugskosten,
Kaution, Neben- und Betriebskosten, Mietzinsrückstand, laufende Miete."

Danach wäre, wie RM schreibt, die zweite Variante richtig.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Variante von Max77 kann insofern zutreffen, wenn die bisherigen Überweisungen beim gleichen Verwendungszweck Miete ein Betrag von 850.-€ überwiesen wurden.

Wie wär es denn, einfach mal den Mieter zu fragen, was er denn nun meint und wo die restliche Kohle ist?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Blumenfee
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 44
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

@ Susanne,

nachdem der Mieter mit 5 Monatsmieten im Verzug war, habe ich bei der ARGE einen
Antrag auf Direcktüberweisung der Miete an mích gestellt, was auch gut geklappt hat.
Da mein Mieter aber nicht die volle Miete erstattet bekommt, habe ich eben auch nur eine
Teilzahlung erhalten.
Den Rest der "Kohle" darf ich wohl einklagen.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn das, wir warten inwzischen auch auf 3 MM und die NK-Nachzahlung.
Wollen aber inzwischen mal mit dem Sohn klären ob es sich um Vorsatz handelt oder "nur" Altersdemenz...Aussicht, dass irgend ein Amt zahlt haben wir leider nicht.
_________________
Grüße
Susanne


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