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Ab wann ist Chaos unzumutbar?
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Tierschutzgesetz muss ein Hund ausreichend Auslauf bekommen etc.
Melde es dem Veterinäramt. Diese können den Hund evtl. auch mit Hilfe der Polizei sofort rausholen.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

wenn Du es mal bei der Polizei versuchst:" Aus einer der Mietwohnungen ist extrem unangenehmer Geruch wahrzunehmen...."
Na gut, ändern werden die Herren von der Poliz. auch nicht können, doch Besuch von denen zu bekommen hat schon manchen zum Umdenken gebracht.
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Inkonastas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei war so oft da, das Hilf nichts. Wegen dem Hund machen die auch nix. Die habe ich mal angerufen als der Hund nach ca 6 Stunden allein, die ganze Zeit gejault, seine Notdurft verrichtet hat. Die wären nur gekommen wenn er ihn beim heimkommen gaschlagen hätte,aber was kann der Hund denn dafür wenn er mal muss und keiner mit ihm raus geht. Also hat er alles weg gemacht allesw in seinen <Eimer getan(dazu natürlich und stehen lassen). Ich bin echt am Ende meiner Weisheit.
_________________
Das spiegelt nur meine Meinung wieder und ist nicht bindent.
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