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Durch Kinder zerstörte Zimmertür
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Leute, nun laßt doch diesen Thread einfach sacken. Er hat sich doch längst erledigt. Die Versicherung hat den Zeitwert ersetzt und gut ist.

Die Streitigkeit in diesem Thread kam in erster Linie deswegen auf, weil die Versicherung in Vertretung des Mieters nur den relativ geringen Zeitwert ersetzt und nicht wie vom Vermieter gewünscht, die Kosten für eine neue Tür.

Aus .
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
zewa hat folgendes geschrieben::
Die Logik ist doch ganz einfach, wie schon mehrfach geschrieben:


Und wenn M. keine Versicherung hätte? Müsste er dann gar nichts zahlen?


Ja . Richtig.

Wie ich bereits schrieb, hat im vorliegenden, hypothetischen Winken Fall der Vermieter keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Schädigende

a) zum Zeitpunkt der Schadens unter 7 Jahre alt war
und
b) Die Eltern(nehme ich jetzt einfach mal an, dass sie die Aussichtspersonen sind) ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Sind diese beiden Tatsachen gegeben, muss niemand zahlen. Das gilt für Zimmertüren, angeschrammte Autos und Atomkraftwerke. Winken



Das ist ja cool.
Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::


Das ist ja cool.
Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?


Naja, so einfach ist das wohl auch nicht. Und im vorliegenden Fall hat ja die Versicherung bezahlt.
_________________
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Das ist ja cool.
Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?


Das ist nicht cool.
Das ist strafbar, spätestens wenn es zum Prozess kommt und dort diese Aussage wiederholt wird.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?


Können Sie, ja.
Und wenn ein Gericht Ihnen das im Falle eines Rechtsstreits glaubt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenregulierung.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist ja cool.
Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?

Diese Verwunderung erscheint mir etwas verwunderlich:
Man kann doch immer behaupten, ein anderer sei's gewesen.
Was soll daran so neu sein?
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Das ist ja cool.
Dann kann ich, wenn ich irgendwas zerstöre, einfach sagen "war mein Kind" und der Geschädigte hat Pech gehabt?

Diese Verwunderung erscheint mir etwas verwunderlich:
Man kann doch immer behaupten, ein anderer sei's gewesen.
Was soll daran so neu sein?


Ich bin bisher davon ausgegangen, daß für Schäden, die mein kleines Kind anrichten würde (und die von der Hafpflicht nicht abgedeckt sind), die Eltern einstehen und dem Geschädigten den Schaden ersetzen müssen (mal abgesehen von Fairness und logischem Menschenverstand).
Das der Geschädigte auf Schäden, die Kinder anrichten, sitzenbleibt, wusste ich nicht und ist neu für mich.
Daher die Verwunderung.

Beispiel:
Auf dem SB-Markt-Parkplatz stoße ich mit dem Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto und verursache einen Kratzer/Katscher. Für mich wäre es normal, den Schaden zu ersetzen, egal ob ich oder mein Kind den Schaden verursacht haben.
Das ich in solchen Fällen einfach behaupten kann "war mein Kind" und der Geschädigte dann Pech gehabt hat (wenn ich keine Haftpflicht habe), war mir persönlich neu.
Aber man lernt ja nie aus.
Zumal das sowieso nur hypothetisch ist, da ich a) kein Kind habe und b) in meiner Haftpflicht auch Schäden von Kinder unter 7 mitversichert sind, sofern ich welche hätte.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte auch nur das schlichte "Der da war's" Pfeil
(Den Trick kannte ich schon, bevor ich richtig laufen konnte)
Zitat:
Das ich in solchen Fällen einfach behaupten kann "war mein Kind" und der Geschädigte dann Pech gehabt hat (wenn ich keine Haftpflicht habe), war mir persönlich neu.


So ist es auch nicht (ganz). Ob der Geschädigte "Pech gehabt" hat, hängt nicht davon ab, ob du eine Versicherung hast.
Die Versicherung zahlt immer dann, wenn du haftpflichtig bist. Wenn du's bist, zahlst du oder deine Versicherung. Wenn nicht, dann zahlst weder du, noch deine Versicherung.
Irgendwie hast du eine Haftpflicht hinter der Haftpflicht im Kopf.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ich meinte auch nur das schlichte "Der da war's" Pfeil
(Den Trick kannte ich schon, bevor ich richtig laufen konnte)
Zitat:
Das ich in solchen Fällen einfach behaupten kann "war mein Kind" und der Geschädigte dann Pech gehabt hat (wenn ich keine Haftpflicht habe), war mir persönlich neu.


So ist es auch nicht (ganz). Ob der Geschädigte "Pech gehabt" hat, hängt nicht davon ab, ob du eine Versicherung hast.
Die Versicherung zahlt immer dann, wenn du haftpflichtig bist. Wenn du's bist, zahlst du oder deine Versicherung. Wenn nicht, dann zahlst weder du, noch deine Versicherung.
Irgendwie hast du eine Haftpflicht hinter der Haftpflicht im Kopf.


Vermutlich steht mir da einfach mein gesunder Menschenverstand im Weg.
Was ich kaputt mache, muß ich ersetzen. Das habe ich direkt nach der "der da war´s" Masche gelernt Winken
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Vermutlich steht mir da einfach mein gesunder Menschenverstand im Weg.
Was ich kaputt mache, muß ich ersetzen.


Tja, mit dem gesunden Menschenverstand und der Juristerei ist das manchmal so eine Sache.....

Also, richtig ist, wenn du was kaputt machst, musst du es bezahlen.

Aber es ist auch richtig, wenn nicht du was kaputt machst, sondern jemand anders, dann musst nicht du das bezahlen, sondern der, ders war.

Voraussetzung für den Schadenersatz ist aber in jedem Fall, derjenige, der was kaputt macht, muss auch schuld sein daran. (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

Nun sagt der Gesetzgeber (und das ist mit gesundem Menschenverstand eigentlich auch einzusehen): Kinder unter 7 Jahren sind für einen Schaden, den sich verursachen, nicht schuld. Es wird gesetzlich festgelegt, dass sie nicht die erforderliche Einsichtsfähigkeit haben, dass ihr Tun möglicherweise einen Schaden verursacht.

Wenn also ein Kind (bis 7 Jahre) einen Schaden verursacht, würde der Geschädigte IMMER auf seinem Schaden sitzenbleiben. Das kann aber auch nicht sein. Es muss also jemand geben, der möglicherweise für den Schaden veranwortlich ist, und zwar dann, wenn ihn ein Verschulden trift. Das ist der Aufsichtspflichtige.

Die Eltern (oder sonst jemand) haben ihre Kinder zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sie keinen Schaden verursachen. Wenn sie das nicht tun, können sie unter Umständen für den Schaden, den das Kind angerichtet hat, haften, nämlich dann, wenn sie das Kind nicht genügend beaufsichtigt haben.

Wenn ein Kind also z.B. unmittelbar neben seiner Mutter auf dem Bürgersteig die Strape entlang geht und dann plötzlich unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, ein Autofahrer ausweichen muss und es zum Unfall kommt, dann haftet weder das Kind selbst (zu jung) noch die Mutter (hat genügend beaufsichtigt). Der Autofahrer hat Pech gehabt. Allbemeines Lebensrisiko.

Und das gilt nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch daheim in der Wohnung. Wenn die Kinder unter "genügender Aufsicht" spielen und dabei etwas demolieren, dann haften nicht die Kinder (zu jung) und nicht die Eltern (genügend beaufsichtigt).

Im Einzelfall kann man sich natürlich prima drum streiten, was als "genügend beaufsichtigt" gilt. Aber da gibt es einiges an Rechtsprechung dazu.

So, und wenn nun jemand meint, er müsse einen Schaden, für den nach den geseztlichen Bestimmngen weder er selbst noch sein Kind haftet, trotzdem zahlen, dann darf er das (freiwillig) gerne tun. Die Haftpflichtversicherung wird das normalerweise nicht tun, sondern wird nur die gesetzlichen Haftpflichtansprüche befriedigen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Rudi Müller
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Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja echt irre so ein Wahnsinns-Thread wegen einer kaputten Tür ... der lieben Kinder ... und der Versicherung.

Aber m.E. berücksichtigen die letzten Meinungen den Sachverhalt nicht ganz:

Da der Schaden aber innerhalb der abgeschlossenen Mietwohnung passiert ist, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter aber nicht nur für einen durch ihn selbst sondern auch für einen durch Dritte, die sich mit seinem Wissen/seiner Erlaubnis in der angemieteten Wohnung aufhalten, am Vermietereigentum angerichteten Schaden haftbar. -> Umkehr der Beweislast bzw. dadurch stellt sich die (KInder-)Schuldfrage hier nicht.

Daneben entfallen auch Mietrechtliche Ansprüche nach §§ 536 ff BGB (z.B. auf Mängelbeseitigung) seitens des Mieters gegenüber dem Vermieter, wenn der Mieter (oder seine Kinder, seine Besucher etc.) den betreffenden Mangel selbst verursacht hat.

Obwohl auf "offener Straße" leider tatsächlich mancher Kind-Geschädigte auf seinem erlittenen Schaden sitzenbleiben wird, meine ich, mangelnden gesunden Menschenverstand bzw. mangelndes Verantwortungsbewusstsein für durch seine Kinder angerichtete Schäden an fremdem Eigentum von so manchen Eltern kommt häufig genug vor und das muss man ja nicht noch fördern, durch all zu pauschalisierte Aussagen - nö?

[/quote]
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und dann wundern sich immer noch so viele, warum z.b. Familien mit Kindern für viele Vermieter ein rotes Tuch sind. Verstehen kann ich es, denn ein Vermieter muß dann mehr Schäden als vertragsgemäß akzeptieren, als wenn er an eine alleinstehende Person vermieten würde.
_________________
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist, wie es ist. Ob Kind oder nicht Kind: Zeitwert wird bezahlt und das wars. Kann man sich als Vermieter ärgern oder nicht.
Am besten wirklich alle Mieter mit Kindern ab in Gummizellen- Slums wo es nix zu lachen gibt.
Wenn ich überlege, was ich als Kind alles( UNABSICHTLICH ) kaputt gemacht habe und keiner hat mich gelüncht!
Und was hier für perfekte Erwachsene unterwegs sind, denen niemals nicht in ihrem Leben was unglückliches passiert ist.....
Viele Grüße M.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

manschi hat folgendes geschrieben::

Wenn ich überlege, was ich als Kind alles( UNABSICHTLICH ) kaputt gemacht habe und keiner hat mich gelüncht!


Gelyncht hat mich auch keiner - allerdings wurde mir schnell klar, daß entweder ich selbst oder aber meine Eltern dafür einstehen müssen.
Meine Eltern hätten nie gesagt "höhö...die Kleine ist noch keine 7, da haben Sie Pech gehabt" oder "die Haftpflicht zahlt halt nicht mehr als den Zeitwert, Pech gehabt".

Aber, wie gesagt, ich habe nun verstanden, daß die rechtliche Seite nun einmal so ist und für Moraldiskussionen ist dieses Forum ja nun eher ungeeignet Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Yvonne, mal von der Moral abgesehen habe ich heute auch den eindruck,dass Versicherungen sich viel mehr vorm bezahlen drücken als früher! Und es gibt einfach Schäden, die man aus eigener Tasche nicht zahlen kann, selbst wenn man will. Wenn mein Junior vor seinem 7. was kaputt gemacht hätte, wäre es halt ich gewesen! Wenn eine Versicherung es nicht anders möchte.....
Gruß Manuela
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