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recht.de :: Thema anzeigen - Wie kann man 3 Monate KF umgehen?? Dringend!!!!
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Wie kann man 3 Monate KF umgehen?? Dringend!!!!

 
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tiffy_loni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 23:45    Titel: Wie kann man 3 Monate KF umgehen?? Dringend!!!! Antworten mit Zitat

Hallo Nachtschwärmer!

Ich wohne mit meinem Mann und meiner 7 Monate alten Tochter in einer 2 Zimmer Wohnung (ca. 44qm)!!!
Wie ihr euch denken könnt ist es hier viel zuuuuuu eng!!!

Wir haben jetzt endlich nach einem Jahr suche eine geeignete und bezahlbare Wohnung gefunden! Sie ist schön gross...nur ist da meine Kündigungsfrist.....3 Monate!

Ich muss am Montag 12.9 2005 verbindlich sagen ob ich sie nehme oder nicht ( allerdings erfahre ich erst am 19.9 ob ich sie auch 100% bekomme....) Einzugstermin ist der 1.11... eigentlch schon der 16.10!!! Und da habe ich mal ganz schlau gerechnet....das ich hier erst zum 1.1 2006 rauskomme.....Traurig

Vielleicht hat jemand einen Tipp???
Die gleiche Erfahrung gemacht???
Gibt es vielleicht Rechtstipps???

Kann ich meinen Vermietern vielleicht schon Früher Kündigen, wegen Dringlichkeit???
Meine Vermieter sind eine grosse Gesellschaft....nur die 3 Zimmer Wohnungen sind hier Gold wert....(im warsten sinne.....)
Erst mal sind z.Zt keine Frei!...
sie sind arg teurer... ab 65qm ca 750 €...(kalt)
und es besteht zur zeit eine Wartezeit von zwischen 2-5 Jahre!!!! Solange kann ich leider echt nicht mehr warten!!!

Bitte antwortet mir!!! Jeder Tipp ist wichtig.... Da ihr ja seht das ich nicht mehr so lange Zeit habe!!!! Und Ich WILLLLL diese Wohnung!!

Nur doppelt Miete zahlen mag ich echt nicht....Traurig!


So ich danke euch schon mal für eure Antworten und warte so lange, wegen Platzmangels, im Laufstall meiner Tochter......Smilie


Gruss Tiffy_loni
_________________
10 Monate in mir gewachsen, für ein Leben voller Liebe!!! Baby Girl I love you! 4. Februar 2005 !!!Wassermänner for ever! Mainz 05!
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsanspruch = Fehlanzeige !!

Das könnte wohl nur klappen, wenn die Wohnungsgesellschaft einen Nachmieter zu einem früheren Termin findet, muss sie aber nicht.

Wer ist Mainz 05??
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vater! - Wer sonst? Lachen
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hä ? Was soll an der Wohnungssuche dringend sein ?

Zitat:
10 Monate in mir gewachsen + 7 Monate alt = 17 Monate !

So lange wissen Sie das die Wohnug zu klein ist. Und jetzt suchen Sie in einem Rechtsforum Tips wie Sie geltendes Recht brechen können ? Mit den Augen rollen
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Hä ? Was soll an der Wohnungssuche dringend sein ?

Zitat:
10 Monate in mir gewachsen + 7 Monate alt = 17 Monate !

So lange wissen Sie das die Wohnug zu klein ist. Und jetzt suchen Sie in einem Rechtsforum Tips wie Sie geltendes Recht brechen können ? Mit den Augen rollen


Vielleicht hat das Kleine gerade einen Wachstumsschub hinter sich Winken
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tiffy_loni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ja mein Problem liegt darin das ich nun nach einem Jahr Wohnungssuche endlich eine passende Wohnung, von einer anderen Wohnungsgesellschaft angeboten bekommen habe!!! EInzugstermin: 16.10 ich habe schon gehandelt auf den 1.11!!!!

Wollte nur wissen ob man wegen besonderer Dringlichkeit oder so etwas "Hoffnung" haben kann!!!

Den ich kann ja nicht auf verdacht hin mal kündigen....

Ja meine kleine hat gerade eine art wachstumsschub hinter sich....krabbelt wie ein Blitz durch die KLEINE Wohnung und fängt gerade an zu Laufen! Damit sie nicht überall anstößt wäre eine grössere Wohnung besser!!! Aber wenn ich es mir recht überlege....Da muss ich ihr ja weitere STrecken hinterher rennen...Smilie

1 FSV Mainz 05 ist ein Bundesligaverein....leider auf dem letzten Platz....Aber WIR SIND NUR EIN KARNEVALS VEREIN!!!! Sehr glücklich
_________________
10 Monate in mir gewachsen, für ein Leben voller Liebe!!! Baby Girl I love you! 4. Februar 2005 !!!Wassermänner for ever! Mainz 05!
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nur doppelt Miete zahlen mag ich echt nicht....!

Komisch - aber der VM soll eventuell einen Leerstand und dadurch resultierenden Mietverlust in Kauf nehmen, da er die Wohnung in der Regel nicht vor 3 Monaten los wird (meist findet man Mieter nur mit 3 Monaten Kündigungsfrist....ist ja auch logisch)
Das Gemeine daran ist:
Sie suchen eine Lösung gegen geltendes Recht, weil SIE keine doppelte Miete zahlen wollen, und der VM der im Recht ist soll dann an Ihrer Stelle den finanziellen Schaden haben!
Sie können höchstens versuchen einen Nachmieter zu besorgen....fragen Sie den VM ob er sie dann früher aus dem Vertrag läßt...vielleicht akzeptiert er es ja dann....einen Anspruch haben Sie allerdings nicht darauf!
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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BlackSheep
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 136

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind gerade umgezogen und mussten auch doppelt Miete zahlen. Super doof, aber das muss nun mal sein, da rüttelt kein Gesetz dran.
Ihr habt einen MietVERTRAG unterschrieben, daran müsst Ihr Euch halten!

Als einzige Möglichkeit sehe ich, dass Gespräch mit dem jetzigen Vermieter zu suchen. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

BlackSheep hat folgendes geschrieben::

Als einzige Möglichkeit sehe ich, dass Gespräch mit dem jetzigen Vermieter zu suchen. Aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.


Ein Gespräch kann man natürlich immer suchen. Es stellt sich allerdings die Frage, warum der jetzige Vermieter zu Gunsten des ausziehenden Mieters auf Einnahmen verzichten sollte. Es wäre durchaus möglich, dass der neue Vermieter beim Mietbeginn eher zu Zugeständnissen bereit ist.
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 18:08    Titel: Re: Wie kann man 3 Monate KF umgehen?? Dringend!!!! Antworten mit Zitat

tiffy_loni hat folgendes geschrieben::
...nur ist da meine Kündigungsfrist.....3 Monate!


Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, warum es Kündigungsfristen gibt?

Was würden Sie davon halten, wenn man Ihnen von heute auf morgen ohne jegliche Frist
a) die Wohnung kündigt?
b) den Arbeitsplatz?
c) den Dispokredit?
d) ...

Suchen Sie schleunigst nach einem akzeptablen Nachmieter und verhandeln Sie mit dem Vermieter. Aber auch hier ist Kulanz des Vermieters oberstes Gebot. Sie können noch so viele gutverdienende, frischrasierte Nachmieter mit Adelstitel anschleppen. Ihr Vermieter kann trotzdem auf Einhaltung der Frist pochen. Alles andere sind (glücklicherweise) Ammenmärchen aus der Frauenzeitschrift.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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