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Abzocke mit schmutzigen heruntergekommenen Ferienwohnungen !

 
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Boris Weber
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 18:54    Titel: Abzocke mit schmutzigen heruntergekommenen Ferienwohnungen ! Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leser im Forum
Ich brauche dringend mal einen Rat.
Haben im Juli diesen Jahres 3 Ferienwohnungen gemietet die sich alle in einem Haus befanden. Als wir dort ankamen traf uns fast der Schlag! Alles war dreckig heruntergekommen, abgewohnt und echt eine Zumutung !!! Das kann man kaum beschreiben. Sowas haben wir noch nie erlebt !!! Da wir mit 12 Personen waren ist es schlecht mal eben auf die schnelle eine neue Unterkunft zu bekommen.
Haben 2 Tage gesucht und dann war es soweit und wir sind da ausgezogen. Aber die 2 Tage dort waren echt eine Strafe ! Haben aber für 3 Tage die Ferienwohnungen bezahlt.
Heute bekamen wir Post von der Vermieterin worin sie Geld für 12 Tage für die drei Ferienwohnungen verlangt . Wir sind alle ziehmlich sauer!
Hat Sie das Recht dazu? Es gibt im übrigen keine schriftliche sondern nur eine telefonische Buchung. Wären ja dort geblieben wenn das alles o.k. gewesen wäre. Haben dann noch 12 Tage im Nachbarort unseren Urlaub weiter verbracht.

Viele Grüße Boris Weber
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wurden die Ferienwohnungen direkt beim Vermieter gebucht (-->Mietvertrag) oder über ein Reisebüro (-->Reisevertrag)?

Habt ihr denn keine Fotos bei Buchung gesehen?

Auch mündlich geschlossene Verträge sind abgeschlossene Verträge und müssen von beiden Seiten erfüllt werden. Selbst wenn nichts Schriftliches vorliegt, so wurde durch den Mietantritt auf jeden Fall der Vertrag vollzogen.

Wurden die Mängel dem Vermieter gemeldet und Abhilfe verlangt?

Je nach der Beschreibung, der Buchungsgrundlage, können natürlich vor Ort vorgefundene Dinge Mängel darstellen. Aber ohne alle genauen Unterlagen selbst sehen zu können, kann ich da schwer beurteilen.

Gruß
Peter

Grundsätzlich ist ein Vermieter berechtigt, die volle Miete zu verlangen.
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