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Kleinreperatturen selbst bezahlen

 
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lebes
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:20    Titel: Kleinreperatturen selbst bezahlen Antworten mit Zitat

Noch eine Frage:
Im Vertrag steht, dass der Mieter "Kleinreperaturen" zu bezahlen hat. Wörtlich:
"... kleinere Instandsetzungarbeiten an Teilen, ... , führt der Vermieter nach vorheriger Mängelanzeige durch den Mieter aus bzw. läßt diese ausführen, allerdings hat der Mieter die Kosten gerade genannter Kleinreperaturen zu erstatten, wenn eine jährliche Belastung in Höhe von 5% der Jahresnettomiete nicht überschritten wird"

Ist das ebenfalls gängige Praxis. Hatte sowas noch nie im Mietvertrag stehen.

Gruß
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

auch ganz normal....

Was hatten Sie denn vorher für Verträge?

Gruss det11
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Klausel ist nur gültig, wenn die Obergrenze pro Schadensfall und jährlich prozentual zur Kaltmiete angegeben sind.
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Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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lebes
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher mehrfach Studentenwohnheim oder Privatvermietung von kleineren Wohnräumen. Das waren meistens ganz kurze zwei bis dreiseitige Verträge. Der aktuelle hat fast 20 Seiten.

Aber um noch mal auf diese Klausel zurückzukommen. Mit welchen Kosten muss man denn da bei einem relativ neuen Gebäude realistisch rechnen im Jahr?
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist Ihre Miete ?

Daraus lässt sich Ihr Kostenrisiko errechnen.
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lebes
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

780 Euro kalt
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

780x12:100x5 = 468€
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bei 9360 € Kaltmiete im Jahr liegt die durchschnittliche Höchstgrenze von 8% bei 748,80.- p.a.
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Susanne


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lebes
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber das sind ja jetzt nur die Maximalwerte. Will sagen, ist das überhaupt zu erwarten, dass bei einem neuen Haus (1996) viele solche Arbeiten auf uns zukommen?
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habs noch nicht erlebt.

Was kostet denn ein Fenstergriff, eine Waschbatterie, vielleicht kommt man so auf etwa 150€
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Rollläden

Licht- und Klingelanlagen

Schlösser

Wasserhähne

Heizkörperventile

Klosettspülungen

Wasch- und Abflussbecken

Öfen

Badeöfen

Therme

Herde und ähnliche Einrichtungen

z.B.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei 5% sind es natürlich nur 468 € - allerdings fehlt in der Klausel die Obergrenze pro Rechnung ( 75-80 € sind Durchschnitt). Liegt die Rechnung im Einzelfall darüber, muss der VM sie gesamt bezahlen-der Mieter muss sich nicht bis zur Obergrenze beteiligen.

Es geht um Kleinreparaturen an Dingen, die dem direkten Eingriff des Mieters unterliegen.
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Susanne


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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist:
Für die Kostenabwälzung kleiner Instandhaltungen auf den Mieter hat der
Bundesgerichtshof (WM 91, 388 ; 89, 324) folgende Zumutbarkeitsgrenzen
aufgestellt:

1.) es muss sich tatsächlich um Kleinigkeiten handeln, die Reparatur darf höchstens
75 € kosten (vergl. OLG Hamburg WM 91, 385) ; (OLG München WM 91, 388)

2.) in der Mietvertragsklausel muss auch eine Höchstgrenze für einen bestimmten
Zeitraum (z.b. pro Jahr) für den Fall genannt werden, das sich Kleinreparatur häufen.

3.) außerdem darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen,
die im direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unangemessen
benachteiligt wird er nämlich dann, wenn er für die Gegenstände zahlen soll, die er
gar nicht direkt abnutzen kann, wie z.b. Leitungen für Gas, Wasser und Strom.

Wichtig:
Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden,
nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen,
das heißt reparieren zu lassen. (BGH WM 92, 355) ; (OLG Frankfurt WM 97, 609)

Unwirksam sind z.b. die Begrenzung" im Einzelfall" 20 % der Monatsmiete, Jahresmiete.
Die Begrenzung der Jahresbelastung auf 300 € bezw. 10 % der Jahresmiete sagt das
OLG Hamburg WM 91, 385
Das OLG Stuttgart sagt hierzu, eine Abwälzung von Bagatellschäden in der Größenordnung
von etwa 50 € pro Einzelfall könnte dann wirksam sein, wenn die Gesamtbelastung pro Jahr
auf höchstens 150 bis 200 € , jedoch nicht mehr als 8 bis 10 % der Jahresmiete, begrenzt
wird. Fehlt diese Eingrenzung, dann ist die gesamte Klausel bereits deshalb unwirksam.
(OLG Stuttgart WM 88, 149)
Das gilt erst recht , wenn überhaupt keine Begrenzungssumme im Vertrag genannt wird.
(OLG München WM 89, 128)
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
auf höchstens 150 bis 200 €

ist das alleine bereits die geforderte begrenzung oder muss das prozentuale auch rein?
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