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Mietminderung auf Grundlage Bruttowarmmiete?

 
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hst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:05    Titel: Mietminderung auf Grundlage Bruttowarmmiete? Antworten mit Zitat

In diesem Artikel habe ich erfahren, dass es nunmehr möglich sein soll, Mietminderungen auf Grundlage der Bruttowarmmiete (nicht nur wie bisher der Nettokaltmiete) vorzunehmen.
Als Verwalter frage ich mich jetzt voller Bangen, wie das jetzt bei einer Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden soll? Was die Zahlungen betrifft, ist das ja kein Problem, aber was ist mit den Kosten?
Bsp.: M mindert für 3 Monate um 25%. Da dürften doch für diesen Zeitraum nur 75% der Kosten zum Ansatz gebracht werden oder?
Wenn das so ist, kann man den Hausverwaltungen nur viel Spass wünschen.
Vielleicht mache ich ja auch nur einen Denkfehler.

Kann mich bitte jemand hirbei helfen?
Danke H. Stiebert
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Meiner-einer
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Au ja das Caos ist vorprogrammiert. War das Urteil nicht zum Gewerbemietrecht ?
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hst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider für Wohn- und Gewerberäume.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:29    Titel: Re: Mietminderung auf Grundlage Bruttowarmmiete? Antworten mit Zitat

hst hat folgendes geschrieben::

... Als Verwalter frage ich mich jetzt voller Bangen, wie das jetzt bei einer Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden soll? Was die Zahlungen betrifft, ist das ja kein Problem, aber was ist mit den Kosten?
Bsp.: M mindert für 3 Monate um 25%. Da dürften doch für diesen Zeitraum nur 75% der Kosten zum Ansatz gebracht werden oder?
Wenn das so ist, kann man den Hausverwaltungen nur viel Spass wünschen.
Vielleicht mache ich ja auch nur einen Denkfehler.

Kann mich bitte jemand hirbei helfen?
Danke H. Stiebert

net
So schwer kann das für einen Verwalter eigentlich nicht sein...

Zunächst ergibt sich durch Anwendung einer Minderungsquote auf die Bruttomiete ein Minderungsbetrag. Dieser Minderungsbetrag wird gegen die Nettomiete gerechnet. Die Zahlung der geminderten Miete wird zunächst auf Betriebskostenvorauszahlung in ungeminderter Höhe und der Rest auf die geminderte Nettomiete angerechnet.
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 07:35    Titel: Re: Mietminderung auf Grundlage Bruttowarmmiete? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Dieser Minderungsbetrag wird gegen die Nettomiete gerechnet.


Einspruch!

Bei Minderungsquoten zwischen ca. 60 und 100 % ergibt sich damit eine negative Nettomiete!
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