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Verfasst am: 15.09.05, 14:32 Titel: Ist das ein Haftpflichtschaden!?
Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt. Im Zuge der Wohnungsrenovierung des Großvaters meiner Freundin in Berlin (komme aus Hambrug) habe ich mit dem PKW meiner Schwiegermutter (alter Opel) eine Arbeitsplatte abholen wollen.
Beim Beladen des PKW habe ich die Größe der Platte leider etwas unterschätzt, sodass beim Zuschlagen der Heckklappe eine Ecke der Arbeitsplatte die Heckscheibe zu Bruch gebracht hat.
Das ist mir heute passiert. Bevor ich mich nun an meine Haftpflichtversicherung wende, möchte ich sicher gehen, dass dies ein Versicherungsschaden ist.
Muß meine Haftpflicht diese Art von Schaden zahlen!?! Oder muß ich selber in die Tasche greifen!?!?
Ich freue mich über jegliche Antwort!
Viele Grüße
Jan
Verfasst am: 15.09.05, 15:02 Titel: Re: Ist das ein Haftpflicht schaden!?
jsk85 hat folgendes geschrieben::
.
Muß meine Haftpflicht diese Art von Schaden zahlen!?! Oder muß ich selber in die Tasche greifen!?!?
Moin,
deine Privathaftpflichtversicherung ist nicht zuständig. Der Schaden ist eingetreten durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges.
Ob du den Schaden selber zahlen musst .... hmm .... kommt darauf an. Nach überwiegender Meinung besteht bei leicht fahrlässig verursachten Schäden bei Geefälligkeitsleistungen ein "stillschweigender Haftungsausschluss". Das heißt, der Geschädigte kann siene Forderung beim Schädiger nicht geltend machen. Er wird so gestellt, als ob er den Schaden selbst verursacht hätte.
Ob du dich nun darauf berufen willst.... kommt darauf an, wie dein persönliches Verhältnis zu dem Großvater ist und wie es mit euch weitergehen soll.... _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nein, es geht mir nur darum, ob das ganze von einer Versicherung getragen wird. Sollte keine Versicherung den Schaden fassen, dann werden wir das privat schon irgendwie lösen
Meine private Haftpflichtversicherung ist hierfür nicht zuständig!? Kann es sonst irgendeine Versicherung geben, die hierfür zuständig ist, oder muß dieser Fall definitiv privat getragen werden!?
Kann es sonst irgendeine Versicherung geben, die hierfür zuständig ist?
Es könnte eine geben, aber ich wette, die habt ihr nicht: eine Transportversicherung für Speditionen.
Von den privaten Versicherungen, die man so hat, ist keine zuständig:
Privathaftpflicht: scheidet aus, wegen "Gebrauch des Kraftfahrzeuges"
Hausrat: scheidet aus, weil weder Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm den Schaden verursacht hat
KFZ-Haftpflicht: scheidet aus, weil Schäden an Sachen, die mit dem Fahrzeug transportiert werden, nicht versichert sind.
Man könnte die Liste noch fortsetzen, aber es bleibt dabei:außer der Transportversicherung kenne ich keine, die diesen Schaden übernehmen würde. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
die heckscheibe kann über die teilkasko des fahrzeuges reguliert werden...wenns denn eine gibt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
ups, so kanns gehen, wenn man zu flüchtig liest...
ich hatte gedacht, bei der Arbeitsplatte sei durch das Zuschlagen der Heckklappe ein Stück abgebrochen ....
natürlich hat talla recht. Die Heckscheibe ist ein Glasschaden, wird problemlos von der Teilkasko übernommen (abzüglich Selbstbehalt, wenn einer vereinbart ist)
nochmal sorry. Ich werd mich bessern und gründlicher lesen... _________________ Grüße, Mogli
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