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Verfasst am: 20.09.05, 12:32 Titel: Wer muss haften?
Hallo,
ich habe folgende Sachlage:
Ein Bekannter von mir der behauptete er habe dies schon öffters gemacht, hat an meinem Auto auf meiner Bitte hin eine Folie an die Heckscheibe anbringen wollen. Er ist dabei nicht sorgfälltig genug vorgegangen und hat dabei an meiner Heckscheibe die Heizdrähte durchtrennt und mir zusätzlich 4 Kratzer in die Scheibe gerizt.
tja, schwer zu sagen.....
wieder mal der alte Streitfall "stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen"
Grundsätzlich gilt ja, wer einen Schaden verschuldet, muss ihn bezahlen. Nun gibt es allerdings auch mehrere Urteile, die besagen, wenn jemand für einen anderen kostenlos, gefälligkeitshalber, was tut und dem anderen dabei (leicht fahrlässig) einen Schaden zufügt, dann soll der Schädiger dafür nicht haften. Man geht davon aus, dass stillschweigend ein Haftungsausschluss besteht. Oder habt ihr vor Beginn der Arbeiten Vereinbarungen über die Haftung getroffen?
Der Bekannte soll den Schaden siener Privathaftpflichtversicherung melden (ich vermute mal, er macht das nicht beruflich). Und wenn zu Beginn vereinbart war, dass eben kein Haftungsausschluss besteht, so dass er für Schäden, die er verursacht, auch haftet, dann dürfgte es mit der PHV auch keine Probleme geben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wir haben nicht direkt einen Haftungsausschuss vereinbart.
Er hat nach dem Vorfall gesagt das er den Schaden bezahlen will. (Habe Zeugen)
Nun weigert er sich den Schaden zu bezahlen.
Kann ich nun rechtlich gegen Ihn vorgehen?
Es geht um einen Betrag von knapp 500€
grundsätzlich besteht bei solchen gefälligkeitshandlungen kein anspruch auf schadenersatz. d.h. sie müssten demnach ihren schaden selbst tragen.
(man könnte es einfach so sagen: sie können diese arbeiten von einer fachwerkstatt machen lassen, die kostet natürlich mehr, aber die werkstatt kommt für schäden auf. bei privater hilfe oder sog. gefälligkeiten spart man sich das geld der fachwerkstatt, muss dann aber für schäden den eigenen geldbeutel aufmachen...)
leider ist das mit der gefälligkeit alles etwas schwammig. hieb- und stichfeste aussagen sind daher fast unmöglich, da solche fälle auch vor gericht sehr unterschiedlich beurteilt wurden... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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