Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer muss haften?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer muss haften?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ocien
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 12:32    Titel: Wer muss haften? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Sachlage:
Ein Bekannter von mir der behauptete er habe dies schon öffters gemacht, hat an meinem Auto auf meiner Bitte hin eine Folie an die Heckscheibe anbringen wollen. Er ist dabei nicht sorgfälltig genug vorgegangen und hat dabei an meiner Heckscheibe die Heizdrähte durchtrennt und mir zusätzlich 4 Kratzer in die Scheibe gerizt.

Wer haftet nun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

tja, schwer zu sagen.....
wieder mal der alte Streitfall "stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitshandlungen"

Grundsätzlich gilt ja, wer einen Schaden verschuldet, muss ihn bezahlen. Nun gibt es allerdings auch mehrere Urteile, die besagen, wenn jemand für einen anderen kostenlos, gefälligkeitshalber, was tut und dem anderen dabei (leicht fahrlässig) einen Schaden zufügt, dann soll der Schädiger dafür nicht haften. Man geht davon aus, dass stillschweigend ein Haftungsausschluss besteht. Oder habt ihr vor Beginn der Arbeiten Vereinbarungen über die Haftung getroffen?

Der Bekannte soll den Schaden siener Privathaftpflichtversicherung melden (ich vermute mal, er macht das nicht beruflich). Und wenn zu Beginn vereinbart war, dass eben kein Haftungsausschluss besteht, so dass er für Schäden, die er verursacht, auch haftet, dann dürfgte es mit der PHV auch keine Probleme geben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ocien
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben nicht direkt einen Haftungsausschuss vereinbart.
Er hat nach dem Vorfall gesagt das er den Schaden bezahlen will. (Habe Zeugen)
Nun weigert er sich den Schaden zu bezahlen.
Kann ich nun rechtlich gegen Ihn vorgehen?
Es geht um einen Betrag von knapp 500€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich besteht bei solchen gefälligkeitshandlungen kein anspruch auf schadenersatz. d.h. sie müssten demnach ihren schaden selbst tragen.
(man könnte es einfach so sagen: sie können diese arbeiten von einer fachwerkstatt machen lassen, die kostet natürlich mehr, aber die werkstatt kommt für schäden auf. bei privater hilfe oder sog. gefälligkeiten spart man sich das geld der fachwerkstatt, muss dann aber für schäden den eigenen geldbeutel aufmachen...)

leider ist das mit der gefälligkeit alles etwas schwammig. hieb- und stichfeste aussagen sind daher fast unmöglich, da solche fälle auch vor gericht sehr unterschiedlich beurteilt wurden...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.