| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
bretschn noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Nürnberg
|
Verfasst am: 20.09.05, 20:12 Titel: Dusche mit Badewanne austauschen? |
|
|
Hallo,
ich habe eine Frage. Unser Bad wurde bei unserem Einzug komplett renoviert. Jedoch haben wir nur eine Dusche und ein Waschbecken im Bad. Eine Badewanne war vor unserem Einzug nicht eingebaut. Jetzt möchten wir jedoch selber (eigenfinanziert) eine Badewanne einbauen. Müssen wir dies dem Vermieter melden, bzw. eine Genehmigung holen ? Kann der Vermieter die Änderung ablehnen ? Wie können wir doch noch zu einer Badewanne kommen? Auch wenn die Finanzierung über uns geht, kann der Vermieter die Änderung ablehnen? Wir würden auch bei einem Auszug alles wieder so herstellen, wie wir die Wohnung übernommen haben. Bitte geben Sie uns hierzu Bescheid, wie wir hier am klügsten vorgehen können.
Danke und Gruß
bretschn |
|
| Nach oben |
|
 |
Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
|
Verfasst am: 21.09.05, 04:59 Titel: |
|
|
Moien,
so eine leichte antwort gibt es selten! Geht zum Vermieter und REDET mit ihm - das ist so das wo man den Mund aufmachen muß und mal fragen.....
Axso..natürlich bedarf es für solche Änderungen der Genehmigung des Vermieters...
Bernd |
|
| Nach oben |
|
 |
det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
|
Verfasst am: 21.09.05, 06:18 Titel: |
|
|
Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)
vielleicht hilfts.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
|
| Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 21.09.05, 06:47 Titel: |
|
|
| det11 hat folgendes geschrieben:: | Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)
vielleicht hilfts.
Gruss det11 |
Vorsicht.
Der Tenor verstümmelt die Rechtsfrage: Im Endeffekt läuft es darauf hinaus (so man denn mit dem AG das Eigentumsrecht des Vermieters hier derart disponibel stellen will) dass jedenfalls keine sonstigen anerkennenswerten Interessen des Vermieters entgegenstehen dürfen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
| Nach oben |
|
 |
Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 21.09.05, 07:23 Titel: |
|
|
| det11 hat folgendes geschrieben:: | Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)
vielleicht hilfts.
Gruss det11 |
Das Urteil bezieht sich aber wohl eher auf Wohnungen, die gar kein Bad haben.
Der Mieter hier hat ja ein Bad - nur eben mit Dusche statt mit Wanne. |
|
| Nach oben |
|
 |
det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
|
Verfasst am: 21.09.05, 08:07 Titel: |
|
|
ja, das Urteil liegt etwas neben der Sache.
Vielleicht lässt sich der Vermieter aber erweichen, wenn er liest, dass es auch Urteile in diese Richtung gibt.
Erweichen passt zwar nicht in ein Rechtsforum, aber was solls )
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
|
| Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 21.09.05, 08:53 Titel: |
|
|
Zu den Fragen eine kurze Antwort:
Müssen wir dies dem Vermieter melden, bzw. eine Genehmigung holen ?
Ja, da es eine bauliche Veränderung darstellt.
Kann der Vermieter die Änderung ablehnen ?
Ja, da Sie bereits ein Badezimmer haben. Zwar ohne Wanne, aber mit Dusche und das ist ausreichend.
Wie können wir doch noch zu einer Badewanne kommen?
Wenn der VM es ablehnt, garnicht. Nur wenn er es genehmigt.
Auch wenn die Finanzierung über uns geht, kann der Vermieter die Änderung ablehnen?
Ja, da Sie keinen Anspruch darauf haben.
Was anderes ist natürlich, wenn der Umbau aufgrund einer behindertengerechten Maßnahme geschieht. Dann hätten Sie einen Anspruch auf Umbau. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
| Nach oben |
|
 |
Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
|
Verfasst am: 23.09.05, 11:44 Titel: |
|
|
Hallo,
wenn der Vermieter tatsächlich zustimmen sollte, lassen Sie sich die Genehmigung unbedingt schriftlich geben, damit der Vermieter bei Ihrem Auszug nicht aufgrund von "Erinnerungslücken" (Hab ich nie genehmigt!)" einen Rückbau fordern kann.
Gruß, Jade |
|
| Nach oben |
|
 |
Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
|
Verfasst am: 23.09.05, 12:04 Titel: |
|
|
| Die Genehmigung alleine reicht aber nicht aus, denn der VM hat so oder so ein Rückbauanspruch. Deswegen sollte gleich geklärt werden ob der VM auf seinen Rückbauanspruch verzichtet. |
|
| Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 25.09.05, 11:30 Titel: |
|
|
| Jade hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
wenn der Vermieter tatsächlich zustimmen sollte, lassen Sie sich die Genehmigung unbedingt schriftlich geben, damit der Vermieter bei Ihrem Auszug nicht aufgrund von "Erinnerungslücken" (Hab ich nie genehmigt!)" einen Rückbau fordern kann.
Gruß, Jade |
Selbst wenn der VM sein Einverständnis gibt, kann er unabhängig davon einen Rückbau bei Auszug verlangen. Oder er verzichtet ausdrücklich bei Genehmigung auf einen Rückbau. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
| Nach oben |
|
 |
|