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Dusche mit Badewanne austauschen?

 
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bretschn
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Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 20:12    Titel: Dusche mit Badewanne austauschen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage. Unser Bad wurde bei unserem Einzug komplett renoviert. Jedoch haben wir nur eine Dusche und ein Waschbecken im Bad. Eine Badewanne war vor unserem Einzug nicht eingebaut. Jetzt möchten wir jedoch selber (eigenfinanziert) eine Badewanne einbauen. Müssen wir dies dem Vermieter melden, bzw. eine Genehmigung holen ? Kann der Vermieter die Änderung ablehnen ? Wie können wir doch noch zu einer Badewanne kommen? Auch wenn die Finanzierung über uns geht, kann der Vermieter die Änderung ablehnen? Wir würden auch bei einem Auszug alles wieder so herstellen, wie wir die Wohnung übernommen haben. Bitte geben Sie uns hierzu Bescheid, wie wir hier am klügsten vorgehen können.

Danke und Gruß
bretschn
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 04:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

so eine leichte antwort gibt es selten! Geht zum Vermieter und REDET mit ihm - das ist so das wo man den Mund aufmachen muß und mal fragen.....

Axso..natürlich bedarf es für solche Änderungen der Genehmigung des Vermieters...

Bernd
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)

vielleicht hilfts.

Gruss det11
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)

vielleicht hilfts.

Gruss det11


Vorsicht.
Der Tenor verstümmelt die Rechtsfrage: Im Endeffekt läuft es darauf hinaus (so man denn mit dem AG das Eigentumsrecht des Vermieters hier derart disponibel stellen will) dass jedenfalls keine sonstigen anerkennenswerten Interessen des Vermieters entgegenstehen dürfen.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

det11 hat folgendes geschrieben::
Hat die Wohnung kein Bad und möchte der Mieter auf eigene Kosten ein Bad einbauen lassen, darf der Vermieter ihm die Zustimmung nicht versagen. (AG Hamburg, Az. 40a C 1309/94, aus: WM 1996, S. 29)

vielleicht hilfts.

Gruss det11


Das Urteil bezieht sich aber wohl eher auf Wohnungen, die gar kein Bad haben.
Der Mieter hier hat ja ein Bad - nur eben mit Dusche statt mit Wanne.
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das Urteil liegt etwas neben der Sache.

Vielleicht lässt sich der Vermieter aber erweichen, wenn er liest, dass es auch Urteile in diese Richtung gibt.
Erweichen passt zwar nicht in ein Rechtsforum, aber was solls Smilie)

Gruss det11
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den Fragen eine kurze Antwort:

Müssen wir dies dem Vermieter melden, bzw. eine Genehmigung holen ?


Ja, da es eine bauliche Veränderung darstellt.

Kann der Vermieter die Änderung ablehnen ?

Ja, da Sie bereits ein Badezimmer haben. Zwar ohne Wanne, aber mit Dusche und das ist ausreichend.

Wie können wir doch noch zu einer Badewanne kommen?

Wenn der VM es ablehnt, garnicht. Nur wenn er es genehmigt.

Auch wenn die Finanzierung über uns geht, kann der Vermieter die Änderung ablehnen?

Ja, da Sie keinen Anspruch darauf haben.

Was anderes ist natürlich, wenn der Umbau aufgrund einer behindertengerechten Maßnahme geschieht. Dann hätten Sie einen Anspruch auf Umbau.
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Vermieter tatsächlich zustimmen sollte, lassen Sie sich die Genehmigung unbedingt schriftlich geben, damit der Vermieter bei Ihrem Auszug nicht aufgrund von "Erinnerungslücken" (Hab ich nie genehmigt!)" einen Rückbau fordern kann.

Gruß, Jade
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Genehmigung alleine reicht aber nicht aus, denn der VM hat so oder so ein Rückbauanspruch. Deswegen sollte gleich geklärt werden ob der VM auf seinen Rückbauanspruch verzichtet.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn der Vermieter tatsächlich zustimmen sollte, lassen Sie sich die Genehmigung unbedingt schriftlich geben, damit der Vermieter bei Ihrem Auszug nicht aufgrund von "Erinnerungslücken" (Hab ich nie genehmigt!)" einen Rückbau fordern kann.

Gruß, Jade


Selbst wenn der VM sein Einverständnis gibt, kann er unabhängig davon einen Rückbau bei Auszug verlangen. Oder er verzichtet ausdrücklich bei Genehmigung auf einen Rückbau.
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