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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
TheKing28 hat folgendes geschrieben::


Bezüglich Obliegenheitsverletzung fällt miur grad noch ein, das der Versicherer den gesamten Vertrag dann kündigen müßte, das wird er aber ganz sicher nicht tun.



Warum sollte er das nicht tun? Es kommt häufig vor, dass der Versicherer einen Vertrag kündigt.


Aber doch nicht in Zusammenhang mit einer Obliegenheitsverletzung
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

aber, warum nicht?

er muss nicht, aber er kann...
es stellt sich u.u. im schadenfall oder auch durch eine obliegenheitsverletzung heraus das das subjektive oder das objektive risiko nicht gewünscht ist...
_________________
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
aber, warum nicht?

er muss nicht, aber er kann...
es stellt sich u.u. im schadenfall oder auch durch eine obliegenheitsverletzung heraus das das subjektive oder das objektive risiko nicht gewünscht ist...


wieviele Hausratverträge werden denn gekündigt, wenn das gestohlene Fahrrad nicht abgeschlossen war? Hier wird in meinen Augen einfach auf die fehlende Kenntnis der Kunden gebaut
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

es sagt ja auch keiner, dass jeder vertrag nach einer obliegenheitsverletzung gekündigt wird.
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es sagt ja auch keiner, dass jeder vertrag nach einer obliegenheitsverletzung gekündigt wird.


müßte er aber wenn deswegen der Schaden abgelehnt wird
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

und warum?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

weil das so im VVG steht. § 6, Abs. 1, letzter Satz: "Kündigt der Versicherer innerhalb
eines Monats nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen"
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

das gilt bei obliegenheitsverletzung vor eintritt des versicherungsfalles...

aber jetzt ist mir zumindest klar, worauf theking28 hinauswollte, das hatte ich bis jetzt nicht ganz begriffen, insbesondere nach diesem beispiel mit dem fahrrad Smilie
_________________
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
das gilt bei obliegenheitsverletzung vor eintritt des versicherungsfalles...

aber jetzt ist mir zumindest klar, worauf theking28 hinauswollte, das hatte ich bis jetzt nicht ganz begriffen, insbesondere nach diesem beispiel mit dem fahrrad Smilie


Das Beispiel stimmt schon, wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

TheKing28 hat folgendes geschrieben::

... wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung.


In diesem Beispiel hat der Versicherer sogar zwei Möglichkeiten, die Leistung zu verweigern.

er kann sich auf Obliegenheitsverletzung berufen (bedingungsgemäß ist geregelt, dass das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss zu sichern ist). Wenn er das tut, muss er kündigen, sonst entfällt die Leistungsfreiheit.

Bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad kann er sich problemlos auch auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Hier kann der Vertrag weiter bestehen bleiben (trotzdem wird ein solcher Vorfall gelegentlich zum Anlass genommen, sich von diesem Kunden zu trennen...)
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
TheKing28 hat folgendes geschrieben::

... wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung.


In diesem Beispiel hat der Versicherer sogar zwei Möglichkeiten, die Leistung zu verweigern.

er kann sich auf Obliegenheitsverletzung berufen (bedingungsgemäß ist geregelt, dass das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss zu sichern ist). Wenn er das tut, muss er kündigen, sonst entfällt die Leistungsfreiheit.

Bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad kann er sich problemlos auch auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Hier kann der Vertrag weiter bestehen bleiben (trotzdem wird ein solcher Vorfall gelegentlich zum Anlass genommen, sich von diesem Kunden zu trennen...)


grobe Fahrlässigkeit ist immer so eine Geschichte, v.a. dann wenn garnicht der VN das Fahrrad abgestellt hat sondern z.B. der kleine Sohn
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

*g*

und dann kommen wir doch auch gleich noch zu den "versteckten" obliegenheiten, also z.b. der fahrraddiebstahlklausel, inder festgehalten ist, das das rad abgeschlossen sein muß (steht ja nicht in den bedingungen unter obliegenheiten)...kann sich der versicherer tatsächlich auf solche versteckten obliegenheiten berufen? Winken
_________________
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
*g*

und dann kommen wir doch auch gleich noch zu den "versteckten" obliegenheiten, also z.b. der fahrraddiebstahlklausel, inder festgehalten ist, das das rad abgeschlossen sein muß (steht ja nicht in den bedingungen unter obliegenheiten)...kann sich der versicherer tatsächlich auf solche versteckten obliegenheiten berufen? Winken


ich würde es mal so formulieren: Der Versicherer ist nicht sehr wild auf versteckte Obliegenheiten, deswegen wird auch so gut wie kein Vertrag wegen einem fehlenden Fahrradschloss der Vertrag gekündigt, es wird da einfach auf die Unwissenheit der Kunden gebaut. Die versteckten Obliegenheiten wurden nicht von den Versicherern erfunden sondern von Gerichten (glaube ich zumindest)
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