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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 22.09.05, 13:16 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | TheKing28 hat folgendes geschrieben:: |
Bezüglich Obliegenheitsverletzung fällt miur grad noch ein, das der Versicherer den gesamten Vertrag dann kündigen müßte, das wird er aber ganz sicher nicht tun. |
Warum sollte er das nicht tun? Es kommt häufig vor, dass der Versicherer einen Vertrag kündigt. |
Aber doch nicht in Zusammenhang mit einer Obliegenheitsverletzung |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.09.05, 13:37 Titel: |
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aber, warum nicht?
er muss nicht, aber er kann...
es stellt sich u.u. im schadenfall oder auch durch eine obliegenheitsverletzung heraus das das subjektive oder das objektive risiko nicht gewünscht ist... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 26.09.05, 12:07 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | aber, warum nicht?
er muss nicht, aber er kann...
es stellt sich u.u. im schadenfall oder auch durch eine obliegenheitsverletzung heraus das das subjektive oder das objektive risiko nicht gewünscht ist... |
wieviele Hausratverträge werden denn gekündigt, wenn das gestohlene Fahrrad nicht abgeschlossen war? Hier wird in meinen Augen einfach auf die fehlende Kenntnis der Kunden gebaut |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 26.09.05, 12:38 Titel: |
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es sagt ja auch keiner, dass jeder vertrag nach einer obliegenheitsverletzung gekündigt wird. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 27.09.05, 10:59 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | es sagt ja auch keiner, dass jeder vertrag nach einer obliegenheitsverletzung gekündigt wird. |
müßte er aber wenn deswegen der Schaden abgelehnt wird |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 27.09.05, 11:06 Titel: |
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und warum? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 27.09.05, 11:57 Titel: |
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weil das so im VVG steht. § 6, Abs. 1, letzter Satz: "Kündigt der Versicherer innerhalb
eines Monats nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen" _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 27.09.05, 12:14 Titel: |
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das gilt bei obliegenheitsverletzung vor eintritt des versicherungsfalles...
aber jetzt ist mir zumindest klar, worauf theking28 hinauswollte, das hatte ich bis jetzt nicht ganz begriffen, insbesondere nach diesem beispiel mit dem fahrrad  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 28.09.05, 12:37 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | das gilt bei obliegenheitsverletzung vor eintritt des versicherungsfalles...
aber jetzt ist mir zumindest klar, worauf theking28 hinauswollte, das hatte ich bis jetzt nicht ganz begriffen, insbesondere nach diesem beispiel mit dem fahrrad  |
Das Beispiel stimmt schon, wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 28.09.05, 13:08 Titel: |
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| TheKing28 hat folgendes geschrieben:: |
... wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung. |
In diesem Beispiel hat der Versicherer sogar zwei Möglichkeiten, die Leistung zu verweigern.
er kann sich auf Obliegenheitsverletzung berufen (bedingungsgemäß ist geregelt, dass das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss zu sichern ist). Wenn er das tut, muss er kündigen, sonst entfällt die Leistungsfreiheit.
Bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad kann er sich problemlos auch auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Hier kann der Vertrag weiter bestehen bleiben (trotzdem wird ein solcher Vorfall gelegentlich zum Anlass genommen, sich von diesem Kunden zu trennen...) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 28.09.05, 13:45 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | TheKing28 hat folgendes geschrieben:: |
... wenn der Versicherer einen Fahrraddiebstahl ablehnt, weil das Fahrrad nicht abgeschlossen war muss er rein theoretisch den Vertrag komplett kündigen, ansonsten hat der VN Anspruch auf die Leistung. |
In diesem Beispiel hat der Versicherer sogar zwei Möglichkeiten, die Leistung zu verweigern.
er kann sich auf Obliegenheitsverletzung berufen (bedingungsgemäß ist geregelt, dass das Fahrrad in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss zu sichern ist). Wenn er das tut, muss er kündigen, sonst entfällt die Leistungsfreiheit.
Bei einem nicht abgeschlossenen Fahrrad kann er sich problemlos auch auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Hier kann der Vertrag weiter bestehen bleiben (trotzdem wird ein solcher Vorfall gelegentlich zum Anlass genommen, sich von diesem Kunden zu trennen...) |
grobe Fahrlässigkeit ist immer so eine Geschichte, v.a. dann wenn garnicht der VN das Fahrrad abgestellt hat sondern z.B. der kleine Sohn |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 28.09.05, 14:09 Titel: |
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*g*
und dann kommen wir doch auch gleich noch zu den "versteckten" obliegenheiten, also z.b. der fahrraddiebstahlklausel, inder festgehalten ist, das das rad abgeschlossen sein muß (steht ja nicht in den bedingungen unter obliegenheiten)...kann sich der versicherer tatsächlich auf solche versteckten obliegenheiten berufen?  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 28.09.05, 14:15 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | *g*
und dann kommen wir doch auch gleich noch zu den "versteckten" obliegenheiten, also z.b. der fahrraddiebstahlklausel, inder festgehalten ist, das das rad abgeschlossen sein muß (steht ja nicht in den bedingungen unter obliegenheiten)...kann sich der versicherer tatsächlich auf solche versteckten obliegenheiten berufen?  |
ich würde es mal so formulieren: Der Versicherer ist nicht sehr wild auf versteckte Obliegenheiten, deswegen wird auch so gut wie kein Vertrag wegen einem fehlenden Fahrradschloss der Vertrag gekündigt, es wird da einfach auf die Unwissenheit der Kunden gebaut. Die versteckten Obliegenheiten wurden nicht von den Versicherern erfunden sondern von Gerichten (glaube ich zumindest) |
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