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Viermieter weigert sich Anmeldung zu untschreiben
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Conny|
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:45    Titel: Viermieter weigert sich Anmeldung zu untschreiben Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

und zwar hab ich ein problem, der Vermieter meines Verlobten weigert sich die Anmeldung für mich für die Wohung zu unterschreiben.

Ich Wohne bereits seit über einem Jahr bei meinem Verlobten in der Wohung und es ist bis jetzt noch nichts passiert.
Nun bekommen wir in einem Monat unser Baby und wollen auch Heiraten aber der Vermieter weigert sich trotzallem das ich mich bei meinem Verlobten mit in der Wohung anmelde.
Was kann ich da tun?

Ich danke schon mal für eure Hilfe.

Mfg Conny
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

gehe zur Stadt und melde dich dort um unter dem Hinweis das der Vermieter dies nicht bestätigt - du hast dich dann umgemeldet und der Rest ist Aufgabe der Stadt.

Gruß

Bernd
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honsi2004
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?

Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben)
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

honsi2004 hat folgendes geschrieben::
Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?

Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben)


Weil das nicht in allen Bundesländern einheitlich gehandhabt wird.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

honsi2004 hat folgendes geschrieben::
Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?

Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben)


Bei uns braucht man eine "bestätigung vom Wohnungsgeber". Das ist ein Anhang zum Meldeformular, den der Vermieter unterschreiben muß.
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Conny|
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es den aus wenn wir heiraten würden? Das haben wir nämlich in der nächsten Zeit vor.
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kralle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

solange nur eine person als mieter im mietvertrag vereinbart wurde hat sich dort auch nur eine person aufzuhalten.
verträge haben auch den sinn, das diese (wenn unterschrieben) auch beachtet werden.
das war jetzt mal die *schlaue nummer* von seiten des vermieters Smilie)

aber verstehen tu ich allerdings warum dein vm sich so anstellt. aber wenn er es nun mal absolut nicht gestattet das deine zukünftige angemeldet wird in der wohnung würde ich es nicht riskieren sie einfach so zu mir zu nehmen.
dies kann im übelsten fall zur fristlosen kündigung des mietverhältnisses führen.
er als vm hat nunmal das recht sich *auszusuchen* wieviele leute eine wohnung nutzen.

das war nun meine meinung Smilie)
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

kralle hat folgendes geschrieben::
das war nun meine meinung Smilie)


Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten.
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mymomo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

richtig...
den zuzug darf er nur unter folgenden kriterien verbieten:

a) die zuziehende person wird als friedensstörend eingeschätzt (was auch beweislich untermauert werden muss)
b) die wohnfläche ist schlichtweg zu klein... leider habe ich nicht die genauen maße im kopf, doch bei 2 personen ist das irgendwo zwischen 30-40m²... für nen kind nochmals 12 oder sowas... bevor ich was falsches sage, schau da lieber nochmals genau nach...

aber wenn ihr zb eine 60m² wohnung habt, seid ihr SICHERLICH auf der richtigen seite... können auch nur 40m² sein - aber wie gesagt, die genauen zahlen habe ich nicht mehr im kopf...

im mietvertrag steht sicherlich sowas wie:
"in die wohnung zieht eine person ein und es ist nicht geplant das eine weitere hinzuzieht"... - oder sowas... mag ja sein, doch das wird ja denke ich bei euch nicht gelten, oder? und selbst wenn, dann könnt ihr das immernoch für euch drehen, denn man kann ja viel erzählen wenn der tag lang ist ;o)...

nur wenn ausschließlich im vertrag steht das nur eine person diese wohnung beziehen darf, dann habt ihr nen problem... es würde mich wundern wenn das bei euch im vertrag stehen würde ;o)
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
kralle hat folgendes geschrieben::
das war nun meine meinung Smilie)


Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten.


Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.

Das gilt jedoch nicht immer.

Wenn Sie z.B als alleiniger Mieter eine neuen Wohnung anmieten, mit der Aussage, dass Sie dort alleine einziehen möchten, und dann, kurz darauf einen "Lebenspartner" präsentieren, der zuzieht, ist die Sachlage eine andere.
Das würde dann eine Täuschung des Vermieters darstellen, die dieser nicht hinzunehmen braucht, wenn er bei Angebot der Wohnung ausdrücklich nur an Einzelpersonen vermieten wollte. In einem solchen Fall kann der Vermieter den Zuzug verweigern.

Wie "kurz darauf" zu definieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Markus F. hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
kralle hat folgendes geschrieben::
das war nun meine meinung Smilie)


Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten.


Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.




Und genau auf diese Situation bezog sich meine Antwort. Winken
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Markus F.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Markus F. hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::
kralle hat folgendes geschrieben::
das war nun meine meinung Smilie)


Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten.


Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.




Und genau auf diese Situation bezog sich meine Antwort. Winken


Das weiß man bei Ihnen nie so genau, worauf sich was bezieht Winken Winken
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Verfolgen Sie mich? Geschockt Winken
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Markus F.
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::
Verfolgen Sie mich? Geschockt Winken


Gott bewahre, nein

Ich finde Sie nur sehr amüsant zu lesen. (wenn es gestattet ist Winken )
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es Winken
Mit dem Namenskram sind wir uns ja jetzt auch einig, oder?
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