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Conny| noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.09.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23.09.05, 10:45 Titel: Viermieter weigert sich Anmeldung zu untschreiben |
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Hallo zusammen,
und zwar hab ich ein problem, der Vermieter meines Verlobten weigert sich die Anmeldung für mich für die Wohung zu unterschreiben.
Ich Wohne bereits seit über einem Jahr bei meinem Verlobten in der Wohung und es ist bis jetzt noch nichts passiert.
Nun bekommen wir in einem Monat unser Baby und wollen auch Heiraten aber der Vermieter weigert sich trotzallem das ich mich bei meinem Verlobten mit in der Wohung anmelde.
Was kann ich da tun?
Ich danke schon mal für eure Hilfe.
Mfg Conny |
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Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
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Verfasst am: 23.09.05, 11:57 Titel: |
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Moien,
gehe zur Stadt und melde dich dort um unter dem Hinweis das der Vermieter dies nicht bestätigt - du hast dich dann umgemeldet und der Rest ist Aufgabe der Stadt.
Gruß
Bernd |
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honsi2004 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.08.2005 Beiträge: 104
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Verfasst am: 23.09.05, 13:13 Titel: |
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Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?
Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben) |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 23.09.05, 13:18 Titel: |
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| honsi2004 hat folgendes geschrieben:: | Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?
Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben) |
Weil das nicht in allen Bundesländern einheitlich gehandhabt wird. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 15:00 Titel: |
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| honsi2004 hat folgendes geschrieben:: | Warum muss der Vermieter denn die Anmeldung unterschreiben?
Bei uns geht man zum Einwohnermeldeamt und meldet sich um, dann bekommst Du einen neuen Aufkleber für deinen Perso und eine Anmeldebestätigung. (Theoretisch könnte man sich irgendwo anmelden, weil irgendetwas vertagliches wollen die nicht haben) |
Bei uns braucht man eine "bestätigung vom Wohnungsgeber". Das ist ein Anhang zum Meldeformular, den der Vermieter unterschreiben muß. |
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Conny| noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.09.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23.09.05, 18:37 Titel: |
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| Wie sieht es den aus wenn wir heiraten würden? Das haben wir nämlich in der nächsten Zeit vor. |
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kralle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 267
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Verfasst am: 23.09.05, 20:27 Titel: |
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solange nur eine person als mieter im mietvertrag vereinbart wurde hat sich dort auch nur eine person aufzuhalten.
verträge haben auch den sinn, das diese (wenn unterschrieben) auch beachtet werden.
das war jetzt mal die *schlaue nummer* von seiten des vermieters )
aber verstehen tu ich allerdings warum dein vm sich so anstellt. aber wenn er es nun mal absolut nicht gestattet das deine zukünftige angemeldet wird in der wohnung würde ich es nicht riskieren sie einfach so zu mir zu nehmen.
dies kann im übelsten fall zur fristlosen kündigung des mietverhältnisses führen.
er als vm hat nunmal das recht sich *auszusuchen* wieviele leute eine wohnung nutzen.
das war nun meine meinung ) |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:02 Titel: |
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| kralle hat folgendes geschrieben:: | das war nun meine meinung ) |
Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten. |
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mymomo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.09.2005 Beiträge: 320
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Verfasst am: 23.09.05, 21:27 Titel: |
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richtig...
den zuzug darf er nur unter folgenden kriterien verbieten:
a) die zuziehende person wird als friedensstörend eingeschätzt (was auch beweislich untermauert werden muss)
b) die wohnfläche ist schlichtweg zu klein... leider habe ich nicht die genauen maße im kopf, doch bei 2 personen ist das irgendwo zwischen 30-40m²... für nen kind nochmals 12 oder sowas... bevor ich was falsches sage, schau da lieber nochmals genau nach...
aber wenn ihr zb eine 60m² wohnung habt, seid ihr SICHERLICH auf der richtigen seite... können auch nur 40m² sein - aber wie gesagt, die genauen zahlen habe ich nicht mehr im kopf...
im mietvertrag steht sicherlich sowas wie:
"in die wohnung zieht eine person ein und es ist nicht geplant das eine weitere hinzuzieht"... - oder sowas... mag ja sein, doch das wird ja denke ich bei euch nicht gelten, oder? und selbst wenn, dann könnt ihr das immernoch für euch drehen, denn man kann ja viel erzählen wenn der tag lang ist ;o)...
nur wenn ausschließlich im vertrag steht das nur eine person diese wohnung beziehen darf, dann habt ihr nen problem... es würde mich wundern wenn das bei euch im vertrag stehen würde ;o) |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:28 Titel: |
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| Yvonne hat folgendes geschrieben:: | | kralle hat folgendes geschrieben:: | das war nun meine meinung ) |
Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten. |
Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.
Das gilt jedoch nicht immer.
Wenn Sie z.B als alleiniger Mieter eine neuen Wohnung anmieten, mit der Aussage, dass Sie dort alleine einziehen möchten, und dann, kurz darauf einen "Lebenspartner" präsentieren, der zuzieht, ist die Sachlage eine andere.
Das würde dann eine Täuschung des Vermieters darstellen, die dieser nicht hinzunehmen braucht, wenn er bei Angebot der Wohnung ausdrücklich nur an Einzelpersonen vermieten wollte. In einem solchen Fall kann der Vermieter den Zuzug verweigern.
Wie "kurz darauf" zu definieren ist, entzieht sich meiner Kenntnis. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:32 Titel: |
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| Markus F. hat folgendes geschrieben:: | | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | | kralle hat folgendes geschrieben:: | das war nun meine meinung ) |
Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten. |
Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.
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Und genau auf diese Situation bezog sich meine Antwort.  |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:35 Titel: |
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| Yvonne hat folgendes geschrieben:: | | Markus F. hat folgendes geschrieben:: | | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | | kralle hat folgendes geschrieben:: | das war nun meine meinung ) |
Die falsch ist.
Der Vermieter darf den Zuzug des Lebenspartners nicht verbieten. |
Bei der im Eingangsbeitrag geschilderten, gegebenen Situation ist das richtig.
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Und genau auf diese Situation bezog sich meine Antwort.  |
Das weiß man bei Ihnen nie so genau, worauf sich was bezieht  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:37 Titel: |
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Verfolgen Sie mich?  |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:39 Titel: |
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| Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Verfolgen Sie mich?  |
Gott bewahre, nein
Ich finde Sie nur sehr amüsant zu lesen. (wenn es gestattet ist ) |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:45 Titel: |
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Ist es
Mit dem Namenskram sind wir uns ja jetzt auch einig, oder? |
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