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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:54 Titel: |
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| Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Ist es
Mit dem Namenskram sind wir uns ja jetzt auch einig, oder? |
na ich weiss nicht, Im Grundsatz schon, aber ...
Aber wir sollten diesen Thread nicht für eventuelle Sympathiekundgebungen missbrauchen. Wir befinden uns ja schliesslich in einem Rechtsforum.  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 23.09.05, 21:59 Titel: |
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Aber?
Naja, Sie haben recht - bin still jetzt.
Obwohl die Eingangsfrage ja beantwortet ist. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.09.05, 09:58 Titel: |
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Aber...
Trotzdem bleibt das falsch:
| Markus F. hat folgendes geschrieben:: | Das gilt jedoch nicht immer.
Wenn Sie z.B als alleiniger Mieter eine neuen Wohnung anmieten, mit der Aussage, dass Sie dort alleine einziehen möchten, und dann, kurz darauf einen "Lebenspartner" präsentieren, der zuzieht, ist die Sachlage eine andere.
Das würde dann eine Täuschung des Vermieters darstellen, die dieser nicht hinzunehmen braucht, wenn er bei Angebot der Wohnung ausdrücklich nur an Einzelpersonen vermieten wollte. In einem solchen Fall kann der Vermieter den Zuzug verweigern. |
Der Vermieter kann ja viel WOLLEN. Der Mieter AUCH. RECHT wird daraus aber noch lange nicht. Solange das nicht vertraglich fixiert ist, schon gar nicht (Und selbst dann wäre eine solche Nutzungseinschränkung rechtswidrig)
Woher stammt diese merkwürdige Vorstellung? |
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Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
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Verfasst am: 24.09.05, 18:37 Titel: |
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Hi,
nu überlies mal den Unsinn von Markus, Yvonne und Kralle.....
Zieh ein..meld dich bei der Stzadt um.. und wenn der Vermieter net unterschrieben will überlass dies Problem der Stadt.....
Gruß
Bernd |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.09.05, 18:51 Titel: |
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| Berni210 hat folgendes geschrieben:: | Hi,
nu überlies mal den Unsinn von Markus, Yvonne und Kralle.....
Zieh ein..meld dich bei der Stzadt um.. und wenn der Vermieter net unterschrieben will überlass dies Problem der Stadt.....
Gruß
Bernd |
Auch ist es kein Unsinn, daß man hier eine Bestätigung des Wohnungsgebers benötigt, um sich umzumelden  |
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Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
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Verfasst am: 24.09.05, 19:02 Titel: |
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yvonne....unterlass es bitte hier Unsinn zu verbreiten, denn der sinn des forums ist es Leuten zu helfen nicht sie durch völligen Unsinn zu verwirren...
Bernd |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.09.05, 19:09 Titel: |
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Ich kann Sie nicht ernst nehmen, sorry  |
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Berni210 Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 395
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Verfasst am: 24.09.05, 19:15 Titel: |
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| Frauen halt.. obwohl ich gehört habe, das es tatsächlich Esel gibt die noch störrischer und vorallem klüger als solche Frauen sind ;o)))) |
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Markus F. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.09.05, 21:20 Titel: |
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| Berni210 hat folgendes geschrieben:: | | Frauen halt.. obwohl ich gehört habe, das es tatsächlich Esel gibt die noch störrischer und vorallem klüger als solche Frauen sind ;o)))) |
Was soll das?
Frau Yvonne hat völlig recht. Ich wohne ja nun selbst in Köln und bin mehr als einmal umgezogen.
Um sich in Köln unter einer neuen Adresse zu melden, sprich, will man diese Adresse ordungsgemäß in seinen Personalausweis eingetragen haben, muss eine Erklärung des Vermieters vorgelegt werden, dass man dort auch wohnt.
Und fertig. |
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kralle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 267
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Verfasst am: 24.09.05, 21:39 Titel: |
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komischerweise brauchte ich keine bescheinigung vom vermieter um mich anmelden zu können.
ich weiss ja nicht ob es in ba-wü anders geregelt wird.
in nrw brauchte ich immer die bescheinigung vom vermieter. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.09.05, 22:27 Titel: |
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| Ba-wü ist definitiv anders. Hier musste ich keine Bescheinigung vorlegen das ich nun in der Wohnung meiner Freundin wohne. Es reichte einfach die Adresse anzugeben und gut wars. |
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