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recht.de :: Thema anzeigen - Rauhfaser muss die auf stoss geklebt werden?
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Rauhfaser muss die auf stoss geklebt werden?

 
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santacruez1976
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:01    Titel: Rauhfaser muss die auf stoss geklebt werden? Antworten mit Zitat

So hallo erstmal, ich habe da mal eine frage , bin ich verpflichtet meine rauhfasertapeten auf stoss zu kleben?
Bin grade am ausziehen, und die gesellschaft verlangt , das ich die tapete die ich bereits geklebt habe , leider ueberlappend
wieder zu entfernen . Oder gibt es ein gesetzt was dieses nicht vorschreibt, ansonsten ist die wohnung in einem tadellosen zustand
und alles ist geweisst.
hatte heute abnahme und habe jetzt noch bis 1. 10 . 05 zeit
brauche dringend die hilfe habe keine zeit mehr die tapete neu zu kleben und zu streichen bitte dringend um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!




Danke

sonst behalten die meine kaution ein und die braucche ich für die neue wohnung

und kann die gesellschaft die ganze kaution verrechnen wenn sie eine wand ihren maler tapezieren laesst
das sind immerhin 700 euro die ich bekommen würde
und für 8 bahnen Rauhfaser kleben kann man mir keine 700 euro abziehen oder doch? das ist nicht mal ein halbes zimmer Mit den Augen rollen


danke nochmal
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rauhfaser muss die auf stoss geklebt werden?

eigentlich schon.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM hat Anspruch auf eine fachgerechte Arbeit des Mieters. Wenn man davon ausgeht das Rauhfasertapeten auf Stoss geklebt werden, dann ist überlappend nicht fachgerecht und somit hat der VM einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Kommt der Mieter dem nicht nach oder lehnt es schlichtweg ab den Mangel zu beseitigen kann der VM eine Firma beauftragen und die Kosten von der Kaution abziehen.
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es muß auf Stoss geklebt werden.

Vielleicht kannst du was retten wenn du an der Stelle der Überlappung mit einem scharfen Cuttermesser und einer langen Latte als Lineal die Tapete einschneidest.
An den Übergängen die Tapete mit einem Schwamm anfeuchten dann kannst du das überlappende Stück abziehen.

Streichen musst Du anschließend zumindest teilweise aber nochmal.
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:41    Titel: Re: Rauhfaser muss die auf stoss geklebt werden? Antworten mit Zitat

santacruez1976 hat folgendes geschrieben::
Oder gibt es ein gesetzt was dieses nicht vorschreibt,

Viele Gesetze schreiben dies nicht vor. Lachen
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